...zumindest wenn es nach dem Willen der Germanischen Volksunion - pardon: Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen, also GVU, geht:
http://www.pcgameshardware.de/aid,829242/Kinoto-GVU-will-auch-die-Nutzer-rechtlich-belangen/Internet/News
Nix mehr mit "nur wer selber hochlädt, wird belangt" - na warten wir's ab. Vielleicht nur Drohgebärden zur Abschreckung und die Aktion verläuft im Sande.
CU
Olaf
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge
Jetzt herrscht aber ein Streit darüber, ob das Ansehen eines Streams rechtlich mit dem Erstellen einer Kopie gleichzusetzen, und somit strafbar ist. wenn das durch geht dann ist das anhören und ansehen bei You Top wohl auch strafbar?
Die GVU bekommt wohl die Hose nicht voll oder wie soll man das verstehen?
Gruß
apollo4
Die GVU bekommt wohl die Hose nicht voll oder wie soll man das verstehen?
Gruß
apollo4