O-Ton unserer Kanzlerin, deren Erziehung und Einstellung wohl noch aus der Zeit im Westen Sibiriens stammt.
In dieser Zivilisationsstufe waren Ethik und Moral noch Fremdwörter.
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Ich sags doch - man hat versäumt, den hochverehrten Herrn bin Laden eine gerichtliche Ladung zukommen zu lassen - vielleicht mit einer Vorläufigen Verfügung, vorerst keine Menschen mehr umzubringen, oder sich dabei zumindest etwas einzuschränken.
Das ist natürlich ein schweres Vergehen.
Nach welchen Nicht- Steinzeitgesetzen, als "Geltendem Recht" durfte der von Dir -von Euch- so vehemente in Schutz genommene Massenmörder tausende Menschen umbringen?
Mich interessiert die Nummer des entsprechenden Urteils, wo es ihm erlaubt wurde.
Denn so, wie Du den verteidigst, hat ja sicherlich als moralischer Mensch aufgrund eines Höchstrichterlichen Urteils oder zumindest üblichen Brauchtums tausende Unschuldige morden dürfen.
Ach so, noch eine fachliche Frage::
Wie überbringt man einem Massenmörder eine Ladung, wo er zu seiner Gerichtsverhandlung vorgeladen wird?
Ich nehme an, Ihr, die Ihr diesen Massenmörder so verteidigt und Rechte für selbigen einfordert, habt da konkrete Vorstellungen, oder?
- mein Gott - so etwas von Scheinheiligkeit, Bigotterie- das ist schon lächerlich.
Jürgen