O-Ton unserer Kanzlerin, deren Erziehung und Einstellung wohl noch aus der Zeit im Westen Sibiriens stammt.
In dieser Zivilisationsstufe waren Ethik und Moral noch Fremdwörter.
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Ich habe noch nie gehört, dass ein Bekenner-Video vor einem ordentlich Gericht als Beweismittel zugelassen wurde.
Nicht mal ein unterschriebenes polizeiliches Geständnis hat vor Gericht Gültigkeit wenn die es auf der Anklagebank widerrufen wird.
Vielleicht war das in der DDR anders.