Beim gestrigen Schwätzer-Stammtisch wurde nochmals das vorher bestimmte Ziel " Die Bürger zu informieren " bekräftigt.
Seit Monaten konnte sich jeder über Hersteller oder Vertragshändler die Verträglichkeit oder Unverträglichkeit bestätigen lassen.
Selbst wenn die Hersteller Garantien geben würden (was sie aber nicht tun), hätte im Schadensfall der Geschädigte die Arschkarte gezogen.
Nach geltendem Recht muss er nämlich beweisen, was die Ursache des Schadens ist, was sicher nur durch selbst veranlasste und entspr. kostenintensive Gutachten, deren Ausgang i.d.R. ungewiss ist, zu beweisen wäre.
Der Ausgang solcher Verfahren zieht sich, wie aus der Vergangenheit bekannt, lange hin, weshalb ein Geschädigter möglichst nicht über 18 Jahre alt sein sollte um den Ausgang noch zu erleben.
Gruss mthr1
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Danke für den Hinweis - wieder was gelernt.