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E 10 - Gipfel

mthr1 / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Beim gestrigen Schwätzer-Stammtisch wurde nochmals das vorher bestimmte Ziel " Die Bürger zu informieren " bekräftigt.

Seit Monaten konnte sich jeder über Hersteller oder Vertragshändler die Verträglichkeit oder Unverträglichkeit bestätigen lassen.

Selbst wenn die Hersteller Garantien geben würden (was sie aber nicht tun), hätte im Schadensfall der Geschädigte die Arschkarte gezogen.

Nach geltendem Recht muss er nämlich beweisen, was die Ursache des Schadens ist, was sicher nur durch selbst veranlasste und entspr. kostenintensive Gutachten, deren Ausgang i.d.R. ungewiss ist, zu beweisen wäre.

Der Ausgang solcher Verfahren zieht sich, wie aus der Vergangenheit bekannt, lange hin, weshalb ein Geschädigter möglichst nicht über 18 Jahre alt sein sollte um den Ausgang noch zu erleben.

Gruss mthr1

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jueki mthr1 „E 10 - Gipfel“
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Habe ich hier:
http://www.nickles.de/forum/off-topic/2011/die-deutschen-sind-doch-gar-nicht-so-doof-538782272.html
- schon gesagt:

"Der Nachweis gilt ferner als nicht geführt, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass für den Schadeneintritt auch andere Ursachen verantwortlich sein können"

Kurz gesagt, wenn Du mit dem lügnerisch als "Umweltfreundlich" bezeichneten Kraftstoff den Hunger auf der Welt förderst und dabei geht Dein Auto kaputt, benötigst Du soviel Geld für Anwälte und Gutachten, das Du Dir dafür 10 neue Autos kaufen kannst - und verlierst mit hoher Wahrscheinlichkeit trotzdem.

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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