Beim gestrigen Schwätzer-Stammtisch wurde nochmals das vorher bestimmte Ziel " Die Bürger zu informieren " bekräftigt.
Seit Monaten konnte sich jeder über Hersteller oder Vertragshändler die Verträglichkeit oder Unverträglichkeit bestätigen lassen.
Selbst wenn die Hersteller Garantien geben würden (was sie aber nicht tun), hätte im Schadensfall der Geschädigte die Arschkarte gezogen.
Nach geltendem Recht muss er nämlich beweisen, was die Ursache des Schadens ist, was sicher nur durch selbst veranlasste und entspr. kostenintensive Gutachten, deren Ausgang i.d.R. ungewiss ist, zu beweisen wäre.
Der Ausgang solcher Verfahren zieht sich, wie aus der Vergangenheit bekannt, lange hin, weshalb ein Geschädigter möglichst nicht über 18 Jahre alt sein sollte um den Ausgang noch zu erleben.
Gruss mthr1
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E10 ist wenigstens noch an der Bezeichnung als neue Treibstoffsorte zu erkennen. Beim Diesel haben die das noch fieser gemacht. Da wurde einfach mal die DIN EN 590 abgeändert zwecks Zumischung von Biopampe. Das ist ungefähr so, als würde ins Stromnetz einfach mal 300 V anstatt 220 V eingespeist. Das nenne ich mindestens grob fahrlässige Sachbeschädigung in Millionen Fällen, solange Vorsatz nicht nachgewiesen werden kann.