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E 10 - Gipfel

mthr1 / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Beim gestrigen Schwätzer-Stammtisch wurde nochmals das vorher bestimmte Ziel " Die Bürger zu informieren " bekräftigt.

Seit Monaten konnte sich jeder über Hersteller oder Vertragshändler die Verträglichkeit oder Unverträglichkeit bestätigen lassen.

Selbst wenn die Hersteller Garantien geben würden (was sie aber nicht tun), hätte im Schadensfall der Geschädigte die Arschkarte gezogen.

Nach geltendem Recht muss er nämlich beweisen, was die Ursache des Schadens ist, was sicher nur durch selbst veranlasste und entspr. kostenintensive Gutachten, deren Ausgang i.d.R. ungewiss ist, zu beweisen wäre.

Der Ausgang solcher Verfahren zieht sich, wie aus der Vergangenheit bekannt, lange hin, weshalb ein Geschädigter möglichst nicht über 18 Jahre alt sein sollte um den Ausgang noch zu erleben.

Gruss mthr1

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Pashka Joerg69 „E10 ist wenigstens noch an der Bezeichnung als neue Treibstoffsorte zu erkennen....“
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Seit 1987 beträgt die Netzspannung 230V und seit 2009 beträgt die Toleranz +- 10%: Also liegt die Spannung zwischen 207V und 253V.


Das ist nur der Effiktivwert, der maximale Scheitelwert beträgt 358V . Gerade deswegen liegen an einem Glättungskondensator nach dem Gleichrichter keine 230V, sondern ~325V (bei mittlerer Belastung, im Leerlauf ist die Spannung zum Teil größer, je nachdem ob man ein Schaltnetzteil hat oder ein Transformator ...)...

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Habe ich hier: ... jueki