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Verpackungsschaden bei DHL trotz guter Verpackung

heiko_hamann / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen,

da hier ähnliche Fälle aus anderer Sichtweise beleuchtet werden, möchte ich doch gerne mal auch als Verkäufer eure Meinung hören. Ich weiss nicht mehr weiter.

Folgender Sachverhalt:

Ich habe bei ebay einen Media-PC verkauft, in einem großen Karton verpackt und dicke Styropor-Ecken aus einer anderen Lieferung als Polster verwendet. Alle Hohräumer habe ich mit Papierkugeln aus alten Zeitungen ausreichen ausgestopft. Beim Schütteln des Pakets war kein Rutschen o.ä. zu erkennen.

Der Käufer meldet sich nun bei mir, er hat ein beschädigtes Paket von mir bekommen. Ich mache eine Call bei DHL auf. Der Käufer soll das Produkt mit Versandmittel bei der nächsten Post zwecks Schadensbewertung abgeben. So geschehen.

Jetzt bekommt er das Paket zurück mit dem Vermerk, O-Ton DHL: "Die Styroporteile sind zerbrochen. Der Inhalt war nicht ausreichend geschützt, durch die Beschädigung der Außenverpackung."

Auf dem Postamt teilte man ihm mit, dass das Paket zu groß für den Inhalt gewesen wäre.

Ich habe extra eine Nummer größer gewählt, um den PC mit ausreichend Syropor einpacken zu können. DHL verweist auf seine Verpackungs-AGB, aber die sind so schwammig formuliert, dass ich das Ding am Besten auf einer Palette hätte liefern müssen.

Mir stellen sich nun folgende Fragen:

Wenn das Paket "total verbeult" beim Käufer eintrifft, warum nimmt man es an? Ich würde soetwas nicht tun und die Annahme verweigern.
Der Käufer will nun sein Geld zurück. Was ich auch verstehen kann, nur, was kann ich tun? Ich habe ja nichts Unrechtes getan. Der Artikel war gut verpackt und versichert verschickt. Und laut AGB von DHL darf ich ja nicht einmal etwas draufschreiben, was auf den Inhalt schließen lässt, á la "Achtung PC, bitte nicht werfen".

Was kann ich tun.

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

Gruß

Heiko

The Wasp Olaf19 „Okay, wenn es keinen Schaden gibt, muss natürlich kein Sachverständiger tätig...“
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Keine Ahnung, wie genau das bei DHL abläuft; ich denke, das begutachtet zuerst ein normaler Mitarbeiter, der dafür geschult wurde, anhand eines definierten Fragenkatalogs. Das ist in aller Regel Sachverstand genug. Wenn dagegen Einspruch eingelegt wird (würde ich immer machen ;)) , sieht sich das wohl ein Verantwortlicher eine Stufe höher nochmal an. Wenn der zum selben Ergebnis kommt, hast du schlechte Karten.

"nach deinen Ausführungen über Schaumstoff, aber doch ein wenig kalte Füße..."
Die habe ich auch immer, wenn ich was verschicke, denn bei mir liegt auch nicht ständig 5cm dicker Schaumstoff rum. ;-)