Hallo zusammen,
da hier ähnliche Fälle aus anderer Sichtweise beleuchtet werden, möchte ich doch gerne mal auch als Verkäufer eure Meinung hören. Ich weiss nicht mehr weiter.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe bei ebay einen Media-PC verkauft, in einem großen Karton verpackt und dicke Styropor-Ecken aus einer anderen Lieferung als Polster verwendet. Alle Hohräumer habe ich mit Papierkugeln aus alten Zeitungen ausreichen ausgestopft. Beim Schütteln des Pakets war kein Rutschen o.ä. zu erkennen.
Der Käufer meldet sich nun bei mir, er hat ein beschädigtes Paket von mir bekommen. Ich mache eine Call bei DHL auf. Der Käufer soll das Produkt mit Versandmittel bei der nächsten Post zwecks Schadensbewertung abgeben. So geschehen.
Jetzt bekommt er das Paket zurück mit dem Vermerk, O-Ton DHL: "Die Styroporteile sind zerbrochen. Der Inhalt war nicht ausreichend geschützt, durch die Beschädigung der Außenverpackung."
Auf dem Postamt teilte man ihm mit, dass das Paket zu groß für den Inhalt gewesen wäre.
Ich habe extra eine Nummer größer gewählt, um den PC mit ausreichend Syropor einpacken zu können. DHL verweist auf seine Verpackungs-AGB, aber die sind so schwammig formuliert, dass ich das Ding am Besten auf einer Palette hätte liefern müssen.
Mir stellen sich nun folgende Fragen:
Wenn das Paket "total verbeult" beim Käufer eintrifft, warum nimmt man es an? Ich würde soetwas nicht tun und die Annahme verweigern.
Der Käufer will nun sein Geld zurück. Was ich auch verstehen kann, nur, was kann ich tun? Ich habe ja nichts Unrechtes getan. Der Artikel war gut verpackt und versichert verschickt. Und laut AGB von DHL darf ich ja nicht einmal etwas draufschreiben, was auf den Inhalt schließen lässt, á la "Achtung PC, bitte nicht werfen".
Was kann ich tun.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Gruß
Heiko
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Die übliche Masche, damit DHL resp. Versand nicht haften muß. So ein Schuß in's Blaue räumt einen Großteil der Vorderungen aus der Welt, weil die Verbraucher den Schwanz einziehen.
Gäbe die Möglichkeit, sich an eine Verbraucherzentrale zu wenden.
Dann bleibt ja die Frage, wieso bei sachgerechtem Handling überhaupt so ein Styropor brechen kann-immerhin stammt das ja aus einer anderen Sendung, die ja offensichtlich den Versand heil überstanden hat und so ausreichend stabil dafür dimensioniert wurde. Das lässt aber den Schluß zu, dass dein Paket weit überdurchschnittlich stark belastet und damit nicht sachgerecht behandelt wurde.
Zudem darf man bei einer sachgerechten Lieferung an den Kartons absolut nichts zu sehen sein. Ich habe schon Werkzeugmaschinen mit an die 50 kg Gewicht erhalten, an denen der Karton noch nicht mal den Ecken angestoßen war. Wieso ist der Karton bei Dir so stark beschädigt worden?
Wieviel Umverpackungen meint den DHL, sei angemessen? Durch einen normal stabilen Karton hat gefälligst nichts hindurchzutreten! Ich habe schon Geräte und Maschinen geliefert bekommen, die wenige Zentimeter unter ihrer Kartonumverpackung absolut "nackt" und nur an den Kanten gegen verrutschen gesichert waren.