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Verpackungsschaden bei DHL trotz guter Verpackung

heiko_hamann / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen,

da hier ähnliche Fälle aus anderer Sichtweise beleuchtet werden, möchte ich doch gerne mal auch als Verkäufer eure Meinung hören. Ich weiss nicht mehr weiter.

Folgender Sachverhalt:

Ich habe bei ebay einen Media-PC verkauft, in einem großen Karton verpackt und dicke Styropor-Ecken aus einer anderen Lieferung als Polster verwendet. Alle Hohräumer habe ich mit Papierkugeln aus alten Zeitungen ausreichen ausgestopft. Beim Schütteln des Pakets war kein Rutschen o.ä. zu erkennen.

Der Käufer meldet sich nun bei mir, er hat ein beschädigtes Paket von mir bekommen. Ich mache eine Call bei DHL auf. Der Käufer soll das Produkt mit Versandmittel bei der nächsten Post zwecks Schadensbewertung abgeben. So geschehen.

Jetzt bekommt er das Paket zurück mit dem Vermerk, O-Ton DHL: "Die Styroporteile sind zerbrochen. Der Inhalt war nicht ausreichend geschützt, durch die Beschädigung der Außenverpackung."

Auf dem Postamt teilte man ihm mit, dass das Paket zu groß für den Inhalt gewesen wäre.

Ich habe extra eine Nummer größer gewählt, um den PC mit ausreichend Syropor einpacken zu können. DHL verweist auf seine Verpackungs-AGB, aber die sind so schwammig formuliert, dass ich das Ding am Besten auf einer Palette hätte liefern müssen.

Mir stellen sich nun folgende Fragen:

Wenn das Paket "total verbeult" beim Käufer eintrifft, warum nimmt man es an? Ich würde soetwas nicht tun und die Annahme verweigern.
Der Käufer will nun sein Geld zurück. Was ich auch verstehen kann, nur, was kann ich tun? Ich habe ja nichts Unrechtes getan. Der Artikel war gut verpackt und versichert verschickt. Und laut AGB von DHL darf ich ja nicht einmal etwas draufschreiben, was auf den Inhalt schließen lässt, á la "Achtung PC, bitte nicht werfen".

Was kann ich tun.

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

Gruß

Heiko

heiko_hamann The Wasp „Afaik dürftest du da wenig Aussichten auf Erfolg haben. Allein schon der...“
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Hallo The Wasp,

ich möchte DHL (deinen Arbeitgeber???) ja nicht angreifen, aber die AGB´s schließen ja jeglichen Transportschaden aus. Wenn soetwas auftritt, dann ist das Paket nicht ordnungsgemäß verpackt.

Auch mit gebrauchten Verpackungsmaterialien kann man ein Paket ordnungsgemäß verpacken. Eine ebay-Bewertung von mir sagt u.a. "Besser verpackt als die Kronjuwelen". Und das waren GEBRAUCHTE Verpackungsmaterialien. Ich habe 1295 Bewertungen mit 100% positivem Urteil als privater Verkäufer.

Ich hatte soviel Styropor und Dämmstoffe in dem Paket, dass sich auch bei den Tests hier vor Versand hier nichts bewegte. Ich möchte nicht wissen, was man mit dem Paket machen muss, damit das Gehäuse trotz Sturz o.ä. so einen Druck ausgesetzt werden muss.

Auf dem Postamt wurde dann dem Käiufer nahegelegt, dass das Paket sowieso zu groß für den Artikel gewesen ist und nicht annähernd dem Original-Karton entspricht und er damit bitte die Annahme nachträglich verweigern solle, damit das Paket unfrei an mich zurückgehen könnte (dann verdient ja DHL noch einmal), da alles andere ein Schuldeinverständnis bedeuten würde. Das erwirkt bei mir ein Gefühl von Einschüchterung.

Nun geht das Paket unfrei an mich zurück, weil ich der Schuldige bin.

Das Problem ist nun auch, dass der Käufer, das Paket ausgepackt hat, dann nach dem Wunsch von DHL alle Verpackungsmaterialien mit dem Artikel vorzeigen muss und alles wieder einpacken muss.

Dann ist der Artikel logischerweise nicht mehr so verpackt, wie ich ihn verschickt habe. Der Käufer hat ja auch keine Lust, meine Unschuld zu beweisen, sondern, wohl verständlich, sein Recht durch zu bekommen. Ob alle Verpackungsmaterialien auch wirklich abgeliefert wurden, kann ich ja nicht sagen, da ich einige hundert Kilometer entfernt wohne.

Komisch ist auch nur, dass, als ich den Käuder angerufen habe, dass er den Artikel nebst Verpackung bei der Post zur Begutachtung abgeben sollte, sagte, dass dies schlecht sei, da er den Artikel bereits komplett auseinander gebaut hätte, und er diesen nun wieder zusammenbauen müsste, das sei irgendwie schwer.

Warum baut man einen Artikel, den man reklamiert hat, auseinander. Ich hätte den dann beiseite gelegt, bis die Sache offiziell abgeschlossen ist.

Gruß

Heiko