1. Audioaufnahmen
Wie jeder weiß, kann man sich mit einem Kassettenrecorder oder anderen Geräten von Radio/Fernsehen/Internet Musik aufzeichnen und das ist völlig legal für den Privatgebrauch.
2. Filmaufnahmen
Auch hier ist es möglich, mit Video-Rrecorder, DVD-Recorder oder Festplatte Sendungen mitzuschneiden und auch das ist legal, solange man das privat verwendet.
3. Filme aus dem Internet
Hier bin ich mir nicht so sicher, weil man immer wieder von Anwaltsschreiben liest, wo Leute zur Kasse gebeten werden. Ich kann mir vorstellen, dass es verboten ist, von Tauschbörsen Filme zu ziehen.
Aber wie sieht es aus, wenn ich mir bei Google oder woanders eine Flash-Datei runterlade und sie privat gebrauche.
Speziell meine ich Dinge, die mal in öffentlich-rechtlichen Fernsehen gesendet wurden und Ausschnitte aus Ratgebersendungen wie plusminus, WiSo oder ähnlichen Quellen sind.
Ich habe mir ein 20 Minuten Flash-Video angeschaut, welches vom 11.09.2001 handelt.
Das wurde mal im WDR ausgestrahlt.
Hier mal der Link, um das besser zu beurteilen:
http://video.google.com/videoplay?docid=-2159492340370566087#
Ich wäre für fundierte Antworten dankbar.
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Auch hierauf wieder ein klares Ja - zumindest in der grauen Theorie:
Wenn ich nun aber urheberrechtlich geschützte Werke zwar herunterlade, selbst aber nur ungeschützte
Werke bereitstelle, kann ich doch am Filesharing teilnehmen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.
Das einzige, was ich mangels eigener Erfahrung nicht beurteilen kann: Ist es möglich, Sachen downzuloaden, ohne diese gleichzeitig für andere zum Upload anzubieten? Damit steht und fällt dein Modell.
Dann wäre da noch die Sache mit Theorie und Praxis. Theoretisch funktioniert das so, wie von dir beschrieben, immer vorausgesetzt, man kann den Upload anderer an urheberrechtlich geschützten Downloads deinerseits unterbinden.
Nur... warum nehmen Leute am Filesharing teil? Weil sie ganz wild darauf sind, deine Urlaubsvideos, Herbstgedichte und innovativen Eigenkompositionen herunterzuladen? Oder suchen die nicht doch eher nach Stirb Langsam Teil 6, Terminator Vol. 47, Windows 7 Ultimate, Photoshop oder dem letzten Album von Eminem?
Anders gesagt, wenn sich alle Filesharer so verhielten, wie von dir beschrieben, wäre Filesharing in Nullkommanix mausetot, mangels interessanter Angebote. Da nützt dann die Legalität auch niemandem mehr.
CU
Olaf