1. Audioaufnahmen
Wie jeder weiß, kann man sich mit einem Kassettenrecorder oder anderen Geräten von Radio/Fernsehen/Internet Musik aufzeichnen und das ist völlig legal für den Privatgebrauch.
2. Filmaufnahmen
Auch hier ist es möglich, mit Video-Rrecorder, DVD-Recorder oder Festplatte Sendungen mitzuschneiden und auch das ist legal, solange man das privat verwendet.
3. Filme aus dem Internet
Hier bin ich mir nicht so sicher, weil man immer wieder von Anwaltsschreiben liest, wo Leute zur Kasse gebeten werden. Ich kann mir vorstellen, dass es verboten ist, von Tauschbörsen Filme zu ziehen.
Aber wie sieht es aus, wenn ich mir bei Google oder woanders eine Flash-Datei runterlade und sie privat gebrauche.
Speziell meine ich Dinge, die mal in öffentlich-rechtlichen Fernsehen gesendet wurden und Ausschnitte aus Ratgebersendungen wie plusminus, WiSo oder ähnlichen Quellen sind.
Ich habe mir ein 20 Minuten Flash-Video angeschaut, welches vom 11.09.2001 handelt.
Das wurde mal im WDR ausgestrahlt.
Hier mal der Link, um das besser zu beurteilen:
http://video.google.com/videoplay?docid=-2159492340370566087#
Ich wäre für fundierte Antworten dankbar.
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wirst du wohl deshalb nicht belangt sofern du dich nicht verplapperst ;)
oder nicht verplappert wirst ;-)! Stimmt schon!
Wenn das Runterladen von youtube & Co. generell untersagt würde, gäbe es auch ein Problem mit dem schon genannten Streaming. Denn youtube etc. ist auch nicht anderes als Streaming, man hat also eine temporäre Kopie auf dem Rechner.
ja, aber die Bezugsquelle ist erstmal das problem des Anbieters in diesen Falle der von youtube.
Merkst Du die Doppelmoral an der Geschichte. Wenn youtube, rapidshare etc. auf ihren Server urhebergeschütztes Material haben, dass runtergeladen werden kann, sagen diese "Wir bieten nur den Dienst und den Speicherplatz an, über die Art der Daten haben wir wenig Einfluss!"
Wenn aber eine Privatperson einen Filesharing Server betreibt und unbewusst an der Verteilung von urhebergeschütztem Material teilnimmt, landet dieser vor Gericht. Es ist technisch gesehen nichts anderes!
Und was sagt uns das? Das Recht liegt bei dem, der die besten Anwälte hat, wie immer!
Gruß
Maybe
oder nicht verplappert wirst ;-)! Stimmt schon!
Wenn das Runterladen von youtube & Co. generell untersagt würde, gäbe es auch ein Problem mit dem schon genannten Streaming. Denn youtube etc. ist auch nicht anderes als Streaming, man hat also eine temporäre Kopie auf dem Rechner.
ja, aber die Bezugsquelle ist erstmal das problem des Anbieters in diesen Falle der von youtube.
Merkst Du die Doppelmoral an der Geschichte. Wenn youtube, rapidshare etc. auf ihren Server urhebergeschütztes Material haben, dass runtergeladen werden kann, sagen diese "Wir bieten nur den Dienst und den Speicherplatz an, über die Art der Daten haben wir wenig Einfluss!"
Wenn aber eine Privatperson einen Filesharing Server betreibt und unbewusst an der Verteilung von urhebergeschütztem Material teilnimmt, landet dieser vor Gericht. Es ist technisch gesehen nichts anderes!
Und was sagt uns das? Das Recht liegt bei dem, der die besten Anwälte hat, wie immer!
Gruß
Maybe