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Ich habe mal eine ernste Frage zum Urheberrecht.

peterson / 33 Antworten / Flachansicht Nickles

1. Audioaufnahmen
Wie jeder weiß, kann man sich mit einem Kassettenrecorder oder anderen Geräten von Radio/Fernsehen/Internet Musik aufzeichnen und das ist völlig legal für den Privatgebrauch.

2. Filmaufnahmen
Auch hier ist es möglich, mit Video-Rrecorder, DVD-Recorder oder Festplatte Sendungen mitzuschneiden und auch das ist legal, solange man das privat verwendet.

3. Filme aus dem Internet
Hier bin ich mir nicht so sicher, weil man immer wieder von Anwaltsschreiben liest, wo Leute zur Kasse gebeten werden. Ich kann mir vorstellen, dass es verboten ist, von Tauschbörsen Filme zu ziehen.
Aber wie sieht es aus, wenn ich mir bei Google oder woanders eine Flash-Datei runterlade und sie privat gebrauche.

Speziell meine ich Dinge, die mal in öffentlich-rechtlichen Fernsehen gesendet wurden und Ausschnitte aus Ratgebersendungen wie plusminus, WiSo oder ähnlichen Quellen sind.

Ich habe mir ein 20 Minuten Flash-Video angeschaut, welches vom 11.09.2001 handelt.
Das wurde mal im WDR ausgestrahlt.
Hier mal der Link, um das besser zu beurteilen:

http://video.google.com/videoplay?docid=-2159492340370566087#

Ich wäre für fundierte Antworten dankbar.

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gelöscht_300542 Maybe „Analoge Aufnahmen Video- und Kassettenrekorder sind nicht das Problem, bei rein...“
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Man kann also nur sagen, wenn keinen Kopierschutz umgehst, fremde Dateien nicht als Dein Eigentum oder Geistesgut bezeichnest, keinen Gewinn damit erwirtschaften willst und es nicht öffentlich vorführen willst, wird Dich keiner anklagen.

Und wie steht es mit der (ungewollten) Weiterverbreitung über Torrent-Programme? Da nützt es mir dann auch nichts, wenn ich das Download-Objekt zwar nur für mich privat verwenden möchte, es aber quasi schon während des herunterladens anderen ebenfalls zum Download zur Verfügung stelle.

mfg :)

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