Allgemeines 21.944 Themen, 147.681 Beiträge

Ich habe mal eine ernste Frage zum Urheberrecht.

peterson / 33 Antworten / Flachansicht Nickles

1. Audioaufnahmen
Wie jeder weiß, kann man sich mit einem Kassettenrecorder oder anderen Geräten von Radio/Fernsehen/Internet Musik aufzeichnen und das ist völlig legal für den Privatgebrauch.

2. Filmaufnahmen
Auch hier ist es möglich, mit Video-Rrecorder, DVD-Recorder oder Festplatte Sendungen mitzuschneiden und auch das ist legal, solange man das privat verwendet.

3. Filme aus dem Internet
Hier bin ich mir nicht so sicher, weil man immer wieder von Anwaltsschreiben liest, wo Leute zur Kasse gebeten werden. Ich kann mir vorstellen, dass es verboten ist, von Tauschbörsen Filme zu ziehen.
Aber wie sieht es aus, wenn ich mir bei Google oder woanders eine Flash-Datei runterlade und sie privat gebrauche.

Speziell meine ich Dinge, die mal in öffentlich-rechtlichen Fernsehen gesendet wurden und Ausschnitte aus Ratgebersendungen wie plusminus, WiSo oder ähnlichen Quellen sind.

Ich habe mir ein 20 Minuten Flash-Video angeschaut, welches vom 11.09.2001 handelt.
Das wurde mal im WDR ausgestrahlt.
Hier mal der Link, um das besser zu beurteilen:

http://video.google.com/videoplay?docid=-2159492340370566087#

Ich wäre für fundierte Antworten dankbar.

bei Antwort benachrichtigen
Nick3110 mawe2 „Ich betriebe kein Filesharing - habe keinen Bedarf dafür und deswegen auch...“
Optionen

wenn niemand ein Urheberrecht darauf hält oder Anspruch darauf nehmen wird ist das auch kein Problem, deine eigne Musik ohnehin nicht denn es sind in diesem Fall ja DEINE Rechte.
Ich kann wie gesagt, nur meinen Fall schildern, daß widergeben was mein Anwalt gesagt hat und wies ausging.
Und was Filesharing betrifft... dieses wird mit Sicherheit nicht so nachgeprüft wie Tauschbörsen aber falls dir da einer darauf kommt mit Urheberrechtgeschützen Files bezweifel ich das du da auf der juristisch sicheren Seite bist, DENN:
du machst es ja wieder für die Öffentlichkeit (egal ob Freund Familie etc.) zugänglich, somit wieder rechtswidrig.

bei Antwort benachrichtigen