1. Audioaufnahmen
Wie jeder weiß, kann man sich mit einem Kassettenrecorder oder anderen Geräten von Radio/Fernsehen/Internet Musik aufzeichnen und das ist völlig legal für den Privatgebrauch.
2. Filmaufnahmen
Auch hier ist es möglich, mit Video-Rrecorder, DVD-Recorder oder Festplatte Sendungen mitzuschneiden und auch das ist legal, solange man das privat verwendet.
3. Filme aus dem Internet
Hier bin ich mir nicht so sicher, weil man immer wieder von Anwaltsschreiben liest, wo Leute zur Kasse gebeten werden. Ich kann mir vorstellen, dass es verboten ist, von Tauschbörsen Filme zu ziehen.
Aber wie sieht es aus, wenn ich mir bei Google oder woanders eine Flash-Datei runterlade und sie privat gebrauche.
Speziell meine ich Dinge, die mal in öffentlich-rechtlichen Fernsehen gesendet wurden und Ausschnitte aus Ratgebersendungen wie plusminus, WiSo oder ähnlichen Quellen sind.
Ich habe mir ein 20 Minuten Flash-Video angeschaut, welches vom 11.09.2001 handelt.
Das wurde mal im WDR ausgestrahlt.
Hier mal der Link, um das besser zu beurteilen:
http://video.google.com/videoplay?docid=-2159492340370566087#
Ich wäre für fundierte Antworten dankbar.
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Der Ansatz war doch, dass auch beim Filesharing der Download urheberrechtlich geschützter Inhalte im Prinzip geduldet wird, dass man aber trotzdem mit dem Gesetz in Konflikt kommt, weil man ja verpflichtet ist, auch Dateien zum Upload bereitzustellen (weil das das Grundprinzip des "Sharings" ist).
Wenn ich nun aber urheberrechtlich geschützte Werke zwar herunterlade, selbst aber nur ungeschützte Werke bereitstelle, kann ich doch am Filesharing teilnehmen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Oder doch nicht???
Wie weiter oben schon gesagt der Download ist auch verboten, wird aber nicht verfolgt. Somit wäre der Einsatz eines Leecher Mods(nur down und kein upload) durchaus eine Option.
Die variante nur freies anzubieten geht evtl. auch, aber auch dafür brauchst du wohl einen "modifizierten" Client da in der Regel alle downloads auch freigegeben sind.
Wenn ich nun aber urheberrechtlich geschützte Werke zwar herunterlade, selbst aber nur ungeschützte Werke bereitstelle, kann ich doch am Filesharing teilnehmen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Oder doch nicht???
Wie weiter oben schon gesagt der Download ist auch verboten, wird aber nicht verfolgt. Somit wäre der Einsatz eines Leecher Mods(nur down und kein upload) durchaus eine Option.
Die variante nur freies anzubieten geht evtl. auch, aber auch dafür brauchst du wohl einen "modifizierten" Client da in der Regel alle downloads auch freigegeben sind.