Hallo,alle miteinander,
ein PC-Problem ist das hier eigentlich nicht,sondern eher ein Rechtsproblem.
Habe bei Saturn ein Handyvertrag abgeschlossen,bei dem mit keiner Silbe darauf hingewiesen wurde,dass eine Anschlussgebuehr bei
Vertragsabschluss zu den Grundgebuehren faellig wird.Habe dies erst bei der ersten Rechnung erfahren.Aus den Vertrag ist das auch nicht direkt ersichtlich.Mein Hinweis beim Verkaeufer,dass er nichts von einer Anschlussgebuehr gesagt habe,erwiderte er nur:"Dass immer automatisch eine Anschlussgebuehr mit anfaellt."Das stimmt zwar nicht,aber haette ich ihn auf diese Gebuehr ansprechen muessen?-Ich bin der Meinung,dass der Verkaeufer von mir nur das verlangen kann,was er mir auch persoenlich mitgeteilt hat-oder?
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....vielleicht habe ich mich nicht klar ausgedrückt,aber du sagst selbst,daß der Verkäufer nichts davon hat.
Warum also so ein wichtiges Detail verschweigen?Ich habe auf der Seite"kostenlose Urteile" gerade ein Urteil desOLG München gefunden.Hier ist ein Entscheid über Kopplungsangebot und Preisangabeverordnung":Handy-Werbung muß alle Kosten deutlich zeigen."-Bei Werbung für Handys auf Anschlußkosten hinweisen.
Die Werbung bei Saturn bot zwei Handys für ein euro an,bei 20%tigen Nachlaß auf die Grundgebühren.
Auf den Flyer kein Sichtbarer Hinweis auf Anschlußgebühren.Auf meinen Vertrag kann ich auch keinen Hinweis finden.Hier hat der Anbieter schon in der Werbung das
unterlassen,was gesetzlich vorgeschrieben ist.Schwer vorstellbar,daß der Verkäufer extra dazu angehalten wurde,diese Unterlassung den Kunden deutlich zu machen.Das der Verkäufer nichts davon hat,ist mir klar.
Aber Verhaltensweisen dem Kunden gegenüber werden wohl von "oben" angeordnet.Demzufolge wird meine
Beschwerde nicht ihn treffen,sondern die,die es schon bewußt vermieden haben,in der Werbung"reinen Wein"einzuschenken.(was-zum Glück-eine klare gesetzliche Regelung hat