Hallo,alle miteinander,
ein PC-Problem ist das hier eigentlich nicht,sondern eher ein Rechtsproblem.
Habe bei Saturn ein Handyvertrag abgeschlossen,bei dem mit keiner Silbe darauf hingewiesen wurde,dass eine Anschlussgebuehr bei
Vertragsabschluss zu den Grundgebuehren faellig wird.Habe dies erst bei der ersten Rechnung erfahren.Aus den Vertrag ist das auch nicht direkt ersichtlich.Mein Hinweis beim Verkaeufer,dass er nichts von einer Anschlussgebuehr gesagt habe,erwiderte er nur:"Dass immer automatisch eine Anschlussgebuehr mit anfaellt."Das stimmt zwar nicht,aber haette ich ihn auf diese Gebuehr ansprechen muessen?-Ich bin der Meinung,dass der Verkaeufer von mir nur das verlangen kann,was er mir auch persoenlich mitgeteilt hat-oder?
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Hallo Proldi,
danke für Deine Meinung."Den Verkäufer in die Pfanne hauen"will ich sicher nicht.Aber ,glaubst Du im ernst,dass diese Masche auf "seinen Mist" gewachsen ist?Ich glaube,daß das zur Schulung gehört.
Er würde sich(nach meiner Meinung)hüten den Kunden Anlaß zu geben,daß der sich beschwert.Zumal das ja bei dieser Verkaufstaktik unweigerlich die Folge hat.Mancher läßt davon ab und die Provision stimmt.
Selbst,wenn die Anschlußgebühr zurückgezahlt wird,der Kunde sitzt erst einmal für 2 Jahre fest im Vertrag.
Ohne die Aufklährung(Wozu der Verkäufer ja verpflichtet ist)sieht so ein Angebot ja attracktiver aus und läßt sich besser verkaufen.Die Anschlußgebühr geteilt durch 24 Monate macht die Grundgebühr um 1,o4 Euro teurer.Vielleicht hätte man sich das dann überlegt,zumal die Tarife,nach wegfall der 50 Freiminuten happig sind.Eigentlich hat der Verkäufer durch die Unterlassung des Hinweises auf die Grundgebühr unfreiwillig den Hinweis gegeben,daß das Angebot garnicht so toll ist.Erst,wenn man sich dagegen wehrt,tut man doch auch was für die Fairneß den kunden gegenüber-oder?
Mit besten Gruß:Peter