Hallo,alle miteinander,
ein PC-Problem ist das hier eigentlich nicht,sondern eher ein Rechtsproblem.
Habe bei Saturn ein Handyvertrag abgeschlossen,bei dem mit keiner Silbe darauf hingewiesen wurde,dass eine Anschlussgebuehr bei
Vertragsabschluss zu den Grundgebuehren faellig wird.Habe dies erst bei der ersten Rechnung erfahren.Aus den Vertrag ist das auch nicht direkt ersichtlich.Mein Hinweis beim Verkaeufer,dass er nichts von einer Anschlussgebuehr gesagt habe,erwiderte er nur:"Dass immer automatisch eine Anschlussgebuehr mit anfaellt."Das stimmt zwar nicht,aber haette ich ihn auf diese Gebuehr ansprechen muessen?-Ich bin der Meinung,dass der Verkaeufer von mir nur das verlangen kann,was er mir auch persoenlich mitgeteilt hat-oder?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo Peter!
Was der Verkäufer gesagt oder nicht gesagt hat ist völlig egal, weil sowieso nicht beweisbar.
Ausschlaggebend ist der Vertrag und nichts anderes.
Kuck noch mal genau nach (insbesondere im gaaanz Kleingedruckten). Saturn (bzw. der jeweilige Provider) wird schon so schlau gewesen sein, irgendwo die Anschlußgebühr zu erwähnen.
Wenn jedoch nicht, brauchst Du sie auch nicht zu bezahlen.
Gruß,
Oliver
Du kannst Dir ziemlich sicher sein, das die Anschlussgebühr iegendwo erwähnt wird.
Ich kenne derzeit keinen Provider (Sonderregelungen ausgenommen) der keine nimmt.
Das weiß man aber eigentlich auch und hofft nicht darauf, den Verkäufer in die Pfanne hauen zu können, weol dieser es nicht explizit erwähnt hat.
Sieh nochmal genau nach.
Hallo Proldi,
danke für Deine Meinung."Den Verkäufer in die Pfanne hauen"will ich sicher nicht.Aber ,glaubst Du im ernst,dass diese Masche auf "seinen Mist" gewachsen ist?Ich glaube,daß das zur Schulung gehört.
Er würde sich(nach meiner Meinung)hüten den Kunden Anlaß zu geben,daß der sich beschwert.Zumal das ja bei dieser Verkaufstaktik unweigerlich die Folge hat.Mancher läßt davon ab und die Provision stimmt.
Selbst,wenn die Anschlußgebühr zurückgezahlt wird,der Kunde sitzt erst einmal für 2 Jahre fest im Vertrag.
Ohne die Aufklährung(Wozu der Verkäufer ja verpflichtet ist)sieht so ein Angebot ja attracktiver aus und läßt sich besser verkaufen.Die Anschlußgebühr geteilt durch 24 Monate macht die Grundgebühr um 1,o4 Euro teurer.Vielleicht hätte man sich das dann überlegt,zumal die Tarife,nach wegfall der 50 Freiminuten happig sind.Eigentlich hat der Verkäufer durch die Unterlassung des Hinweises auf die Grundgebühr unfreiwillig den Hinweis gegeben,daß das Angebot garnicht so toll ist.Erst,wenn man sich dagegen wehrt,tut man doch auch was für die Fairneß den kunden gegenüber-oder?
Mit besten Gruß:Peter
Von welcher Schulung spricht Du hier?
Er würde sich(nach meiner Meinung)hüten den Kunden Anlaß zu geben,daß der sich beschwert.Zumal das ja bei dieser Verkaufstaktik unweigerlich die Folge hat.Mancher läßt davon ab und die Provision stimmt.
Den Satz kann ich leider nicht ganz nachvollziehen.
Sicher wird er sich hüten, geht doch um seinen Arbeitsplatz. Aber wieso Verkaufstaktik und Provision - verstehe ich nicht?
Du hast doch gesagt - ich will .......
Dann wird er kaum sagen, ooooh geh woanders hin, ich darf Dir die Wahrheit nicht sagen!
... und Provision, die bekommt der arme Verkäufer nicht - die steckt der Cheffe ein.
Sicherlich stellt aber jeder die Vorzüge in den Vordergrund. Leider ist es aber auch nicht möglich, wirklich komplett über alles aufzuklären. Man wird es auch im Verkauf ganz schnell aufgeben, wenn man 20mal am Tag hört:
Meinen Sie ich bin blöd, das weiß ich sicherlich!
Du könntest auch versuchen, auf einen Verstoß gegen das Transparenzgesetz hinzuweisen, falls der Vermerk der Anschlußgebühr irgendwo in ellenlangen kleingedruckten und damit kaum lesbaren AGBs versteckt ist.
Die Frage ist halt nur, ob sich ein Prozeß lohnt, schon das Erstgespräch beim Anwalt dürfte teurer kommen als die Anschlußgebühr.
Ich würde mich halt mal beim Provider selbst beschweren und mit Kündigung drohen (dann aber ggf. auch kündigen, falls keine Kulanz mit Vermerk des Grundes). Dann bist du spätestens nach 2 Jahren draußen und kannst einen neuen Provider suchen, einen ehrlichen halt.
....vielleicht habe ich mich nicht klar ausgedrückt,aber du sagst selbst,daß der Verkäufer nichts davon hat.
Warum also so ein wichtiges Detail verschweigen?Ich habe auf der Seite"kostenlose Urteile" gerade ein Urteil desOLG München gefunden.Hier ist ein Entscheid über Kopplungsangebot und Preisangabeverordnung":Handy-Werbung muß alle Kosten deutlich zeigen."-Bei Werbung für Handys auf Anschlußkosten hinweisen.
Die Werbung bei Saturn bot zwei Handys für ein euro an,bei 20%tigen Nachlaß auf die Grundgebühren.
Auf den Flyer kein Sichtbarer Hinweis auf Anschlußgebühren.Auf meinen Vertrag kann ich auch keinen Hinweis finden.Hier hat der Anbieter schon in der Werbung das
unterlassen,was gesetzlich vorgeschrieben ist.Schwer vorstellbar,daß der Verkäufer extra dazu angehalten wurde,diese Unterlassung den Kunden deutlich zu machen.Das der Verkäufer nichts davon hat,ist mir klar.
Aber Verhaltensweisen dem Kunden gegenüber werden wohl von "oben" angeordnet.Demzufolge wird meine
Beschwerde nicht ihn treffen,sondern die,die es schon bewußt vermieden haben,in der Werbung"reinen Wein"einzuschenken.(was-zum Glück-eine klare gesetzliche Regelung hat