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E-Postbrief

luttyy / 76 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe einmal dieses Prozedere kompl. durchgezogen.

https://adresse-sichern.epost.de/?cid=c_adrob_se_Z113_00006_00576_oku3ror6

Natürlich geht da nichts ohne die deutsche Gründlichkeit. Von der TAN auf dem Handy, dann einen Brief von der Post und die anschließende persönliche Registration auf dem Postamt ist alles vertreten.

Erst wenn dann der Schalterbeamte dich kritisch beäugt hat,
dreimal auf den Perso geschaut hat und alle Daten in seinen vorsintflutlichen PC eingegeben hat (wobei er sich mindeste dreimal vertippt mit dem einen Finger und er fängt wieder von vorne an und die Schlange hinten wird immer länger..), gibt es das OK und es folgt dann nochmal ein Brief von der Post.

Ich bin gespannt.

Aber es geht eigentlich erst einmal darum, sich seine Adresse mit seinem Namen zu sichern!

Bestenfalls lautet dieser dann: Name...@epost.de

Wie es mit Namen aussieht die nun oft vorkommen, weiß ich nicht, vielleicht heißt es dann: karl.meier150@epost.de

Keine Ahnung.

Da man nicht weiß, was die Zukunft mit diesem System bringt, sollte man sich wenigsten schon mal seinen Namen sichern, das Ganze ist absolut kostenlos.

Gruß
luttyy

Kein Backup? Kein Mitleid!
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??? mawe2
Danke! mawe2
Olaf19 mawe2 „ Nein, will ich nicht. Muss ich auch nicht. Nur, weil die Post in Ihren AGBs...“
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Ich kann nur hoffen, dass du mit der Einschätzung recht behältst:

Kein Richter der Welt wird mich zu irgendwas verurteilen, weil ich "aus dem Koma heraus" meine Mails nicht abgerufen habe! Jetzt denk doch mal selber ein bisschen nach! Das ist doch Unsinn!

- vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Wenn ein Richter sagt, Sie haben die AGBs der ePost anerkannt, also halten Sie sich daran - tja, dann ist das leider so.

Im übrigen... wenn mir jemand per Snail Mail eine Frist setzt und ich verpasse diese, weil ich im Krankenhaus liege, dann habe ich geanu so ein Problem. Es hätte sich ja ein Nachbar oder Angehöriger um den Postkasten kümmern können...

Im Krankenhaus, könnte man argumentieren, könnte man ja zur Not vom Bett aus seine Mails abrufen, oder es gibt dort ein spital-eigenes Internetcafé oder was auch immer. Tut man dies nicht, kann es einem als Versäumnis ausgelegt werden, es sei denn, man kann glaubhaft und mit ärztlichem Attest nachweisen, dass man derart krank war, dass man sich um gar nichts mehr kümmern konnte - weder per Mail noch auf Papier.

Wie gesagt, für mich macht es einen Riesenunterschied, ob ich mir z.B. bei GMX eine Mailadresse hole und mir ggfs. den Luxus leisten kann, dort nur alle Jubeljahre hereinzuschauen - wenn ich es so wollte - oder ob ich eine ePost-Adresse habe, wo Mails als "rechtsgültig zugestellt" gelten und Fristen anfangen zu tickern. Auch wenn diese bedeutend länger sind als 24 Stunden.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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