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News: Hessischer Rundfunk wollte doppelt kassieren

Gericht befreit Keller-PC von Extra-GEZ-Gebühr

Michael Nickles / 31 Antworten / Flachansicht Nickles

Unermüdlich wird drum gestritten, ob ein beruflich genutzter PC ein Rundfunkgerät ist oder nicht, also GEZ-Gebühren dafür zu blechen sind. Die diesbezüglichen Gerichtsurteile hängen den meisten schon kilometerlang zum Hals raus.

Denn es läuft immer nach dem gleichen Schema ab. Das erste Gericht sagt nein, die Rundfunkanstalt geht in die nächste Runde und das "höhere" Gericht sagt dann ja. Für diesen Irrsinn geht viel Zeit und Kohle drauf, weil es halt noch keine endgültige Entscheidung des obersten Gerichts gibt.

Der GEZ geht es längst um mehr als "einfach" abzukassieren, sie mag es lieber "doppelt". Typischer Fall: Jemand hat in seiner Wohnung seinem Haus, ordnungsgemäß alle Rundfunkgeräte angemeldet und zahlt dafür die volle Rundfunkgebühr. Allerdings hat er auch ein Arbeitszimmer, in dem ein PC steht.

Für diesen "Arbeits-PC" will die GEZ nochmals kassieren, weil es sich dabei um eine gewerbliche Nutzung handelt. Selbstständige und Freiberufler, die zu hause arbeiten, haben damit also die Arschkarte. Dass sie schlecht im Arbeitszimmer am PC sitzen und auch gleichzeitig im Wohnzimmer TV gucken können, lässt die GEZ als Ausrede nicht gelten.

Genau um so einen Fall ging es jetzt laut Bericht von Heise. Ein Informatiker hatte im Obergeschoss seines Hauses alle Rundfunkgeräte angemeldet, hatte gleichzeitig ein Arbeitszimmer mit PC im Keller.

Der Hessische Rundfunk wollte für diesen PC eine zweite Gebühr eintreiben. Begründung des Senders: im Arbeitszimmer sei noch kein eigenes Rundfunkgerät angemeldet und drum muss für den PC geblecht werden.

Die Richter vom hessischen Verwaltungsgerichtshof haben jetzt geurteilt, die zuvorige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt wurde bestätigt: für den PC im Keller muss nicht nochmals geblecht werden, da er sich auf dem gleichen Grundstück befindet, für das bereits Gebühren gezahlt werden.

Michael Nickles: Es ist höchste Zeit für ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts, das diesem Spuk endlich das Ende bereitet.

sag ich doch... Unholy
rolfblank Michael Nickles „Gericht befreit Keller-PC von Extra-GEZ-Gebühr“
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Die GEZ muß weg.

Oder auf Produktionen beschränkt werden, die dem öffentlich rechtlichen Auftrag entsprechen.

Ich sehe nicht ein, daß ich für Gottschalk, Musikantenstadl etc. Gebühren zahlen soll. Das kann auch privat durch Werbung finanziert werden.