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News: Hessischer Rundfunk wollte doppelt kassieren

Gericht befreit Keller-PC von Extra-GEZ-Gebühr

Michael Nickles / 31 Antworten / Flachansicht Nickles

Unermüdlich wird drum gestritten, ob ein beruflich genutzter PC ein Rundfunkgerät ist oder nicht, also GEZ-Gebühren dafür zu blechen sind. Die diesbezüglichen Gerichtsurteile hängen den meisten schon kilometerlang zum Hals raus.

Denn es läuft immer nach dem gleichen Schema ab. Das erste Gericht sagt nein, die Rundfunkanstalt geht in die nächste Runde und das "höhere" Gericht sagt dann ja. Für diesen Irrsinn geht viel Zeit und Kohle drauf, weil es halt noch keine endgültige Entscheidung des obersten Gerichts gibt.

Der GEZ geht es längst um mehr als "einfach" abzukassieren, sie mag es lieber "doppelt". Typischer Fall: Jemand hat in seiner Wohnung seinem Haus, ordnungsgemäß alle Rundfunkgeräte angemeldet und zahlt dafür die volle Rundfunkgebühr. Allerdings hat er auch ein Arbeitszimmer, in dem ein PC steht.

Für diesen "Arbeits-PC" will die GEZ nochmals kassieren, weil es sich dabei um eine gewerbliche Nutzung handelt. Selbstständige und Freiberufler, die zu hause arbeiten, haben damit also die Arschkarte. Dass sie schlecht im Arbeitszimmer am PC sitzen und auch gleichzeitig im Wohnzimmer TV gucken können, lässt die GEZ als Ausrede nicht gelten.

Genau um so einen Fall ging es jetzt laut Bericht von Heise. Ein Informatiker hatte im Obergeschoss seines Hauses alle Rundfunkgeräte angemeldet, hatte gleichzeitig ein Arbeitszimmer mit PC im Keller.

Der Hessische Rundfunk wollte für diesen PC eine zweite Gebühr eintreiben. Begründung des Senders: im Arbeitszimmer sei noch kein eigenes Rundfunkgerät angemeldet und drum muss für den PC geblecht werden.

Die Richter vom hessischen Verwaltungsgerichtshof haben jetzt geurteilt, die zuvorige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt wurde bestätigt: für den PC im Keller muss nicht nochmals geblecht werden, da er sich auf dem gleichen Grundstück befindet, für das bereits Gebühren gezahlt werden.

Michael Nickles: Es ist höchste Zeit für ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts, das diesem Spuk endlich das Ende bereitet.

Markus Klümper Michael Nickles „Gericht befreit Keller-PC von Extra-GEZ-Gebühr“
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Entweder wird hier etwas durcheinander geworfen oder es sind in diesen Tagen gleich zwei Urteile ergangen. Aktuell hat doch ein IT-Freiberufler gewonnen, weil das Gericht klar sagte, wer mit Arbeitszimmer und Wohnräumen auf dem selben Grundstück ist muß nur einmal bezahlen. Im Übrigen sind die GEZ-Typen meinem Eindruck.nach teilweise kriminell. Ein Kumpel von mir hatte neulich Besuch in seiner Autowerkstatt. Dabei hat man ihm allen Ernstes vorgeschlagen, radioausgestattete Kundenfahrzeuge stundenweise anzumelden die bei ihm auf dem Hof stünden bzw. -weils praktisch nicht machbar sei- pausch für die durchschnittliche Anzahl der Kundenfahrzeuge auf seinem Grundstück zu zahlen. Wir reden also nicht vom eigenen Fuhrpark. sondern von Fahrzeugen deren Besitzer i.d.R. ja schon bezahlen. Was soll sowas?
Dieses ganze Chaos muß endlich vom BGH geklärt werden. Und einen Rüffel für die ständige Rechtsbeugerei muß die GEZ auch kriegen. Zumal es dem Ansehen der Institutionen schadet. Denn die GEZ wird auch beschissen daß sich die Balken biegen. Aber wenn die seriös vorgingen hätten die immer noch genug Handhabe für notorische Nichtzahler und hätten dennoch eine weiße Weste.
Führt endlich eine Kopfpauschale eine. Das ärgert zwar die Nicht-ÖR-Gucker, ist aber fairer und ehrlicher als eine versteckte Quersubventionierung.

sag ich doch... Unholy