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News: Hessischer Rundfunk wollte doppelt kassieren

Gericht befreit Keller-PC von Extra-GEZ-Gebühr

Michael Nickles / 31 Antworten / Flachansicht Nickles

Unermüdlich wird drum gestritten, ob ein beruflich genutzter PC ein Rundfunkgerät ist oder nicht, also GEZ-Gebühren dafür zu blechen sind. Die diesbezüglichen Gerichtsurteile hängen den meisten schon kilometerlang zum Hals raus.

Denn es läuft immer nach dem gleichen Schema ab. Das erste Gericht sagt nein, die Rundfunkanstalt geht in die nächste Runde und das "höhere" Gericht sagt dann ja. Für diesen Irrsinn geht viel Zeit und Kohle drauf, weil es halt noch keine endgültige Entscheidung des obersten Gerichts gibt.

Der GEZ geht es längst um mehr als "einfach" abzukassieren, sie mag es lieber "doppelt". Typischer Fall: Jemand hat in seiner Wohnung seinem Haus, ordnungsgemäß alle Rundfunkgeräte angemeldet und zahlt dafür die volle Rundfunkgebühr. Allerdings hat er auch ein Arbeitszimmer, in dem ein PC steht.

Für diesen "Arbeits-PC" will die GEZ nochmals kassieren, weil es sich dabei um eine gewerbliche Nutzung handelt. Selbstständige und Freiberufler, die zu hause arbeiten, haben damit also die Arschkarte. Dass sie schlecht im Arbeitszimmer am PC sitzen und auch gleichzeitig im Wohnzimmer TV gucken können, lässt die GEZ als Ausrede nicht gelten.

Genau um so einen Fall ging es jetzt laut Bericht von Heise. Ein Informatiker hatte im Obergeschoss seines Hauses alle Rundfunkgeräte angemeldet, hatte gleichzeitig ein Arbeitszimmer mit PC im Keller.

Der Hessische Rundfunk wollte für diesen PC eine zweite Gebühr eintreiben. Begründung des Senders: im Arbeitszimmer sei noch kein eigenes Rundfunkgerät angemeldet und drum muss für den PC geblecht werden.

Die Richter vom hessischen Verwaltungsgerichtshof haben jetzt geurteilt, die zuvorige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt wurde bestätigt: für den PC im Keller muss nicht nochmals geblecht werden, da er sich auf dem gleichen Grundstück befindet, für das bereits Gebühren gezahlt werden.

Michael Nickles: Es ist höchste Zeit für ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts, das diesem Spuk endlich das Ende bereitet.

sag ich doch... Unholy
Frenchie Michael Nickles „Gericht befreit Keller-PC von Extra-GEZ-Gebühr“
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Daß ich das noch erleben darf.

Endlich mal was was in Frankreich besser und einfacher ist. Seit zwei oder drei Jahren wird die Rundfunksteuer (kassiert hier das Finanzamt) generell von jedem Haushalt eingezogen, da ist alles drin. Wer keinen Fernseher hat (vom Rest ist keine Rede) muß deklarieren daß er keinen hat - dann zahlt er nicht. Und wenn er bei einer Überprüfung doch einen hat ist das ein Steuervergehen und entsprechend rumst es.

Einfach und klare Regel. By the way, hier meckern die am lautesten darüber die keinen Fernseher haben (keinen??). Das ist ja so menschenunwürdig daß man sich offiziell festlegen muß. Als wäre das Ehrenwort nicht genug. Und am unverständlichsten ist daß man im Vergehensfall auch noch Strafe zahlen muß.....

Aber bisher haben die hier noch jede Dummheit aus Deutschland importiert, es besteht also noch Hoffnung

Frenchie