Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

News: Hessischer Rundfunk wollte doppelt kassieren

Gericht befreit Keller-PC von Extra-GEZ-Gebühr

Michael Nickles / 31 Antworten / Flachansicht Nickles

Unermüdlich wird drum gestritten, ob ein beruflich genutzter PC ein Rundfunkgerät ist oder nicht, also GEZ-Gebühren dafür zu blechen sind. Die diesbezüglichen Gerichtsurteile hängen den meisten schon kilometerlang zum Hals raus.

Denn es läuft immer nach dem gleichen Schema ab. Das erste Gericht sagt nein, die Rundfunkanstalt geht in die nächste Runde und das "höhere" Gericht sagt dann ja. Für diesen Irrsinn geht viel Zeit und Kohle drauf, weil es halt noch keine endgültige Entscheidung des obersten Gerichts gibt.

Der GEZ geht es längst um mehr als "einfach" abzukassieren, sie mag es lieber "doppelt". Typischer Fall: Jemand hat in seiner Wohnung seinem Haus, ordnungsgemäß alle Rundfunkgeräte angemeldet und zahlt dafür die volle Rundfunkgebühr. Allerdings hat er auch ein Arbeitszimmer, in dem ein PC steht.

Für diesen "Arbeits-PC" will die GEZ nochmals kassieren, weil es sich dabei um eine gewerbliche Nutzung handelt. Selbstständige und Freiberufler, die zu hause arbeiten, haben damit also die Arschkarte. Dass sie schlecht im Arbeitszimmer am PC sitzen und auch gleichzeitig im Wohnzimmer TV gucken können, lässt die GEZ als Ausrede nicht gelten.

Genau um so einen Fall ging es jetzt laut Bericht von Heise. Ein Informatiker hatte im Obergeschoss seines Hauses alle Rundfunkgeräte angemeldet, hatte gleichzeitig ein Arbeitszimmer mit PC im Keller.

Der Hessische Rundfunk wollte für diesen PC eine zweite Gebühr eintreiben. Begründung des Senders: im Arbeitszimmer sei noch kein eigenes Rundfunkgerät angemeldet und drum muss für den PC geblecht werden.

Die Richter vom hessischen Verwaltungsgerichtshof haben jetzt geurteilt, die zuvorige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt wurde bestätigt: für den PC im Keller muss nicht nochmals geblecht werden, da er sich auf dem gleichen Grundstück befindet, für das bereits Gebühren gezahlt werden.

Michael Nickles: Es ist höchste Zeit für ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts, das diesem Spuk endlich das Ende bereitet.

sag ich doch... Unholy
Hugo20 Markus Klümper „Entweder wird hier etwas durcheinander geworfen oder es sind in diesen Tagen...“
Optionen

@unholy Ich verstehe das kaum noch, ändern wird sich das erst wenn man bei seiner Geburt GEZ-Pflichtig wie man auch schon immer Steuerpflichtig wird :(

@M. Klümper Führt endlich eine Kopfpauschale eine.

Wie, bzw. nach welchem Modell soll so etwas sinnvoll funktionieren? Vorschläge?

Ein Beispiel:
Einführung einer fiktiven Kopfpauschale i.H.v. 6 Euro im Monat für jedermann, OK?

Familie 1, nennen wir diese einfach Familie Hartz, besteht aus Männlein, Weiblein und sechs Kindern, hat einen Fernseher, ein Radio und leider auch nur einen PC. Auto iss nich mangels Masse.
Monatliche Rundfunkgebühr also rechnerisch 6x8=48 Euro.

Familie 2, nennen wir diese einfach Familie Gates, besteht aus Männlein, Weiblein und einem Kind, besitzt, zusätzlich zur im Wohnzimmer befindlichen Multimediaausstattung mit Surround, in jedem der fünf Schlafzimmer jeweils einen Fernseher, eine Highfianlage und einen PC. Außerdem natürlich in jedem der vier Fahrzeuge je eine komplette Mutimediaanlage.
Monatliche Rundfunkgebühr also rechnerisch 6x3=18 Euro.

Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass derjenige der eine derartige Kopfpauschale einführen möchte sich dann auch Gedanken um seinen eigenen Kopf machen müsste. ;)
Gruß
hugo