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Leistungsschutzschalter ersetzen?

nettineu / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Elektriker helft mir ! In einer alten Fleischerei hängt ein Verteilerkasten mit genau 90 Leistungsschutzschaltern Siemens N L16A für Zuleitungen zu Steckdosen/Licht/Motoren. Nie hat es einen Kabelbrand oder so gegeben. Ein FI mit 0,03A ist irgendwann eingebaut worden.

Frage1, wenn diese Anlage bei einem Mieterwechsel (andere Branche) wieder in Betrieb genommen wird, ist der Vermieter verpflichtet, alle 90 Automaten gegen B-Charaktaristik auszutauschen?

Frage2, wenn der Mieter nur eine Veränderung am Verteilerschrank selbst vornimmt, ist er dann für die gesamte Sicherheit der Anlage verantwortlich?

Hintergrund: Die Siemens Automaten haben eine Überlastauslösung von 1,45-1,75faches des Nennstromes, das bedeutet 28 Ampere im schlimmsten Fall. Das ist für eine normale 1,5er NYM schon heftig, vorallem, wenn die Leitungen älter sind oder gar Stegleitungen installiert wurden. Auch die zeitliche Auslösung ist übel, z.B. selbst bei 3 Heizlüftern mit je 2000W löst der Automat nicht aus. Da kommen Leitungen schon heftig ins schwitzen... Bei B-Automaten sind das ca. 23,2 Ampere maximal Überlastauslösung (Toleranz).

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nettineu Nachtrag zu: „Leistungsschutzschalter ersetzen?“
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Habe gerade nochwas gefunden. http://www.e-check.de/ihr-e-check/fuer-mieter-eigentuemer.html Dort wir glasklar die Rechtssituation dargestellt. Sicherheit ist Vemietersache und Kosten dafür sind Betriebskosten !

Nun finde ich das aber recht komisch. Wie kann man als Vermieter dafür gerade stehen, wenn der Mieter am Verteilerschrank Erweiterungen durchführt. Umgedreht müßte der Mieter alle Altlasten des Vermieters auf neusten Stand bauen, um Vorschriften zu erfüllen. Das kann alles nicht sein. Beide würden ja bei einem Problemfall jeglichen Versicherungsschutz verlieren, obwohl fachgerecht gearbeitet wird.

Hätt trotzdem gern noch eine konkrete Antwort zu meinen älteren Leitungsschutzschaltern.

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