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Leistungsschutzschalter ersetzen?

nettineu / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Elektriker helft mir ! In einer alten Fleischerei hängt ein Verteilerkasten mit genau 90 Leistungsschutzschaltern Siemens N L16A für Zuleitungen zu Steckdosen/Licht/Motoren. Nie hat es einen Kabelbrand oder so gegeben. Ein FI mit 0,03A ist irgendwann eingebaut worden.

Frage1, wenn diese Anlage bei einem Mieterwechsel (andere Branche) wieder in Betrieb genommen wird, ist der Vermieter verpflichtet, alle 90 Automaten gegen B-Charaktaristik auszutauschen?

Frage2, wenn der Mieter nur eine Veränderung am Verteilerschrank selbst vornimmt, ist er dann für die gesamte Sicherheit der Anlage verantwortlich?

Hintergrund: Die Siemens Automaten haben eine Überlastauslösung von 1,45-1,75faches des Nennstromes, das bedeutet 28 Ampere im schlimmsten Fall. Das ist für eine normale 1,5er NYM schon heftig, vorallem, wenn die Leitungen älter sind oder gar Stegleitungen installiert wurden. Auch die zeitliche Auslösung ist übel, z.B. selbst bei 3 Heizlüftern mit je 2000W löst der Automat nicht aus. Da kommen Leitungen schon heftig ins schwitzen... Bei B-Automaten sind das ca. 23,2 Ampere maximal Überlastauslösung (Toleranz).

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violetta7388 nettineu „Leistungsschutzschalter ersetzen?“
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Hallo nettineu,

Leitungsschutzschalter man nie genug haben, am allerbesten für jede Leitung / jeden Verbraucher / jede Steckdose einen (ist natürlich etwas übertrieben, aber das Optimum).

In Deinem Falle wäre im ersten Schritt viel wichtiger der Leitungsquerschnitt zu prüfen. Stammleitungen nicht unter 10 Quadrat und Verbraucherleitungen min. 1,5 besser 2,5 Quadrat sind im Haushalt heute durchaus üblich. Bei Betrieben entsprechend stärker. Im Zweifel neue Leitungen einziehen, Leitungsschutzschalter durch B-Versionen ersetzen und Erdungsschlußprüfung nicht vergessen.

Alles am Besten durch einen E-Betrieb ausführen, zumindest aber prüfen, abnehmen und bestätigen lasssen.

Der Vermieter ist zu gar nichts verpflichtet. Du mietest wie besehen an. Verhandlungsgeschick ist gefragt!

Der Mieter ist Betreiber der Anlage und damit auch für den sicheren Betriebszustand verantwortlich.
Der Betrieb ist nebenbei bemerkt zu einer jährlichen Revision der E-Anlage verpflichtet.

MfG.
violetta



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nettineu violetta7388 „Hallo nettineu, Leitungsschutzschalter man nie genug haben, am allerbesten für...“
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Wo gibt es denn solche Vorschriften? "Der Betrieb (= Mieter) ist zu einer jährlichen Revision verpflichtet". Bitte um Nachweis, wer diese Vorschriften erlassen hat.

Nach Deinen Worten gibt der vermieter dem Mieter eine Anlage im desolaten Zustand und der Mieter muß diese Anlage auf Stand geprüftem E-Check bringen? Das kann nicht sein, denn schließlich hat nicht der Mieter eine gesetzlich vorgeschriebene Haus+Brandversicherung, sondern der Vermieter.

Bitte, wo finde ich entsprechnde Vorschriften? Denn ich bin als kleiner Betrieb selbst Mieter und anererseits privat Vermieter. Wer muß nun was und warum austauschen und auf neusten Stand bringen? Nebenbei bermerkt, werden heute sämtliche EFH mit 1,5Quadrat verlegt und mit B16 Leistungssicherung abgesichert. Darf man bei geänderten Anlagen, das macht jeder Mieter, weiterhin die N L16A Automaten verwenden?

Es gibt also eine rechtliche Frage und eine technische Frage. Das Letztere wird hier nach DIN beantwortet. http://library.abb.com/GLOBAL/SCOT/SCOT209.nsf/VerityDisplay/C6ED3B4782C5F804C12572A5003A1CA0/$File/2CDC401002D0102.pdf

Mich verwundert es jedoch, das in Mantelleitungen 70Grad Betriebstemperaturen zulässig sind. Das ist chon mächtig heiß und mancher Steckdosenkontakt würde das umgebende Kunststoff schmelzen.

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violetta7388 nettineu „Leistungsschutzschalter ersetzen?“
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Hallo nettineu,

na, dann guck mal in die VDE-Vorschriften für Stromversorgungen unter 1000 Volt und bei der Revisionspflicht der E-Anlagen insbes. in Deine Feuerversicherung. Auch die Feuervers. bezieht sich auch VDE und Du mußt als Betreiber der Anlage diese i m m e r auf dem technisch neusten Stand halten.

MfG.
violetta

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nettineu Nachtrag zu: „Leistungsschutzschalter ersetzen?“
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Habe gerade nochwas gefunden. http://www.e-check.de/ihr-e-check/fuer-mieter-eigentuemer.html Dort wir glasklar die Rechtssituation dargestellt. Sicherheit ist Vemietersache und Kosten dafür sind Betriebskosten !

Nun finde ich das aber recht komisch. Wie kann man als Vermieter dafür gerade stehen, wenn der Mieter am Verteilerschrank Erweiterungen durchführt. Umgedreht müßte der Mieter alle Altlasten des Vermieters auf neusten Stand bauen, um Vorschriften zu erfüllen. Das kann alles nicht sein. Beide würden ja bei einem Problemfall jeglichen Versicherungsschutz verlieren, obwohl fachgerecht gearbeitet wird.

Hätt trotzdem gern noch eine konkrete Antwort zu meinen älteren Leitungsschutzschaltern.

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violetta7388 nettineu „Leistungsschutzschalter ersetzen?“
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Hallo nettineu,

kann ich Dir leider nicht geben, muß man im Detail vor Ort sehen.

MfG.
violetta

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