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Leistungsschutzschalter ersetzen?

nettineu / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Elektriker helft mir ! In einer alten Fleischerei hängt ein Verteilerkasten mit genau 90 Leistungsschutzschaltern Siemens N L16A für Zuleitungen zu Steckdosen/Licht/Motoren. Nie hat es einen Kabelbrand oder so gegeben. Ein FI mit 0,03A ist irgendwann eingebaut worden.

Frage1, wenn diese Anlage bei einem Mieterwechsel (andere Branche) wieder in Betrieb genommen wird, ist der Vermieter verpflichtet, alle 90 Automaten gegen B-Charaktaristik auszutauschen?

Frage2, wenn der Mieter nur eine Veränderung am Verteilerschrank selbst vornimmt, ist er dann für die gesamte Sicherheit der Anlage verantwortlich?

Hintergrund: Die Siemens Automaten haben eine Überlastauslösung von 1,45-1,75faches des Nennstromes, das bedeutet 28 Ampere im schlimmsten Fall. Das ist für eine normale 1,5er NYM schon heftig, vorallem, wenn die Leitungen älter sind oder gar Stegleitungen installiert wurden. Auch die zeitliche Auslösung ist übel, z.B. selbst bei 3 Heizlüftern mit je 2000W löst der Automat nicht aus. Da kommen Leitungen schon heftig ins schwitzen... Bei B-Automaten sind das ca. 23,2 Ampere maximal Überlastauslösung (Toleranz).

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violetta7388 nettineu „Leistungsschutzschalter ersetzen?“
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Hallo nettineu,

Leitungsschutzschalter man nie genug haben, am allerbesten für jede Leitung / jeden Verbraucher / jede Steckdose einen (ist natürlich etwas übertrieben, aber das Optimum).

In Deinem Falle wäre im ersten Schritt viel wichtiger der Leitungsquerschnitt zu prüfen. Stammleitungen nicht unter 10 Quadrat und Verbraucherleitungen min. 1,5 besser 2,5 Quadrat sind im Haushalt heute durchaus üblich. Bei Betrieben entsprechend stärker. Im Zweifel neue Leitungen einziehen, Leitungsschutzschalter durch B-Versionen ersetzen und Erdungsschlußprüfung nicht vergessen.

Alles am Besten durch einen E-Betrieb ausführen, zumindest aber prüfen, abnehmen und bestätigen lasssen.

Der Vermieter ist zu gar nichts verpflichtet. Du mietest wie besehen an. Verhandlungsgeschick ist gefragt!

Der Mieter ist Betreiber der Anlage und damit auch für den sicheren Betriebszustand verantwortlich.
Der Betrieb ist nebenbei bemerkt zu einer jährlichen Revision der E-Anlage verpflichtet.

MfG.
violetta



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