Elektriker helft mir ! In einer alten Fleischerei hängt ein Verteilerkasten mit genau 90 Leistungsschutzschaltern Siemens N L16A für Zuleitungen zu Steckdosen/Licht/Motoren. Nie hat es einen Kabelbrand oder so gegeben. Ein FI mit 0,03A ist irgendwann eingebaut worden.
Frage1, wenn diese Anlage bei einem Mieterwechsel (andere Branche) wieder in Betrieb genommen wird, ist der Vermieter verpflichtet, alle 90 Automaten gegen B-Charaktaristik auszutauschen?
Frage2, wenn der Mieter nur eine Veränderung am Verteilerschrank selbst vornimmt, ist er dann für die gesamte Sicherheit der Anlage verantwortlich?
Hintergrund: Die Siemens Automaten haben eine Überlastauslösung von 1,45-1,75faches des Nennstromes, das bedeutet 28 Ampere im schlimmsten Fall. Das ist für eine normale 1,5er NYM schon heftig, vorallem, wenn die Leitungen älter sind oder gar Stegleitungen installiert wurden. Auch die zeitliche Auslösung ist übel, z.B. selbst bei 3 Heizlüftern mit je 2000W löst der Automat nicht aus. Da kommen Leitungen schon heftig ins schwitzen... Bei B-Automaten sind das ca. 23,2 Ampere maximal Überlastauslösung (Toleranz).
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Hallo nettineu,
na, dann guck mal in die VDE-Vorschriften für Stromversorgungen unter 1000 Volt und bei der Revisionspflicht der E-Anlagen insbes. in Deine Feuerversicherung. Auch die Feuervers. bezieht sich auch VDE und Du mußt als Betreiber der Anlage diese i m m e r auf dem technisch neusten Stand halten.
MfG.
violetta