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Leistungsschutzschalter ersetzen?

nettineu / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Elektriker helft mir ! In einer alten Fleischerei hängt ein Verteilerkasten mit genau 90 Leistungsschutzschaltern Siemens N L16A für Zuleitungen zu Steckdosen/Licht/Motoren. Nie hat es einen Kabelbrand oder so gegeben. Ein FI mit 0,03A ist irgendwann eingebaut worden.

Frage1, wenn diese Anlage bei einem Mieterwechsel (andere Branche) wieder in Betrieb genommen wird, ist der Vermieter verpflichtet, alle 90 Automaten gegen B-Charaktaristik auszutauschen?

Frage2, wenn der Mieter nur eine Veränderung am Verteilerschrank selbst vornimmt, ist er dann für die gesamte Sicherheit der Anlage verantwortlich?

Hintergrund: Die Siemens Automaten haben eine Überlastauslösung von 1,45-1,75faches des Nennstromes, das bedeutet 28 Ampere im schlimmsten Fall. Das ist für eine normale 1,5er NYM schon heftig, vorallem, wenn die Leitungen älter sind oder gar Stegleitungen installiert wurden. Auch die zeitliche Auslösung ist übel, z.B. selbst bei 3 Heizlüftern mit je 2000W löst der Automat nicht aus. Da kommen Leitungen schon heftig ins schwitzen... Bei B-Automaten sind das ca. 23,2 Ampere maximal Überlastauslösung (Toleranz).

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nettineu violetta7388 „Hallo nettineu, Leitungsschutzschalter man nie genug haben, am allerbesten für...“
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Wo gibt es denn solche Vorschriften? "Der Betrieb (= Mieter) ist zu einer jährlichen Revision verpflichtet". Bitte um Nachweis, wer diese Vorschriften erlassen hat.

Nach Deinen Worten gibt der vermieter dem Mieter eine Anlage im desolaten Zustand und der Mieter muß diese Anlage auf Stand geprüftem E-Check bringen? Das kann nicht sein, denn schließlich hat nicht der Mieter eine gesetzlich vorgeschriebene Haus+Brandversicherung, sondern der Vermieter.

Bitte, wo finde ich entsprechnde Vorschriften? Denn ich bin als kleiner Betrieb selbst Mieter und anererseits privat Vermieter. Wer muß nun was und warum austauschen und auf neusten Stand bringen? Nebenbei bermerkt, werden heute sämtliche EFH mit 1,5Quadrat verlegt und mit B16 Leistungssicherung abgesichert. Darf man bei geänderten Anlagen, das macht jeder Mieter, weiterhin die N L16A Automaten verwenden?

Es gibt also eine rechtliche Frage und eine technische Frage. Das Letztere wird hier nach DIN beantwortet. http://library.abb.com/GLOBAL/SCOT/SCOT209.nsf/VerityDisplay/C6ED3B4782C5F804C12572A5003A1CA0/$File/2CDC401002D0102.pdf

Mich verwundert es jedoch, das in Mantelleitungen 70Grad Betriebstemperaturen zulässig sind. Das ist chon mächtig heiß und mancher Steckdosenkontakt würde das umgebende Kunststoff schmelzen.

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