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Netbook mit SimLock bei ebay gekauft!

Ours / 49 Antworten / Flachansicht Nickles

Mir ist etwas sehr Dummes passiert: Ich habe mich von einem ebay-Verkäufer übers Ohr hauen lassen.

Er hat bei Vodafone ein Netbook mit Vertrag, also extrem günstig, gekauft und bei ebay für viel Geld an mich verkauft, weil er in der Beschreibung nichts von diesem Vertrag gesagt hat. Mit der Aussage auf eine Frage, ob alle UMTS-Karten genutzt werden können, "laut meines wissens können alle Karten rein, aber dafür übernehme ich keien garantie." und "keine Rücknahme", hat er sich wohl abgesichert.

Also bin ich die Dumme, es sei denn jemand wüßte einen Ausweg (das Entsperren bei Vodafone würde 199 Euro kosten).

don_carlo Ours „Hallo Ventox, 1. Ich habe das Netbook in Betrieb. 2. Ich möchte Daten vom PC...“
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Hallo Ours, hier ist viel Ungereimtes. Frage! Wie kannst du auf einmal auf das Gerät zugreifen? M.W. sind solche Geräte mit einer Sperre versehen, ohne die Originale SIM Karte wird man das Gerät auf reeller Art, kaum in Betrieb nehmen können. Der Gerätepreis ist doch an eine Vertagszeit gekoppelt. Ob ein Vertrag einfach so übertragbar ist, bezweifle ich. Ohne Einwilligung des Vertragspartner (Vodaphne) geht gar nichts. In jedem Falle ist der eBay Versteigerer nach wie vor Partner von Vodaphone. Dieser muss auch diese Flatrate (oder so was ) bezahlen.-abgebucht- Was passiert wen der nicht mehr bezahlt. Der erste Schritt ist, die Karte wird gesperrt. Danach kommt es zu Zwangsmassnahmen, der Egentümer (Vodaphone) wird das Gerät zurück fordern. Und jetzt kommst Du ins Spiel und wenn Du Pech hast musst Du das Gerät rausrücken (sehr warscheinlich). Ich kann hier nur nach meinem Rechtsempfinden urteilen. Wenn man die Verträge nicht kennt, ist es schwer, Rat zu geben. Sicher dürfte aber sein ,dass eine Eigentumsvereinbarung beteht. Danach darf der eBayer nicht verkaufen oder versteigern und damit käme die strafrechtliche Seite ins Spiel. Aber was hast Du davon? Das Geld ist futsch und obendrein das Netbook weg. Mein Rat wäre: Gehe sofort zum Amtsgericht und beantrage einen Mahnbescheid. Das ist zunächst einmal der billigste Weg. Ein R-Anwalt wird gleich einen Vorschuss verlangen und tut vorerst auch nichts anderes als schreiben, Mahnbescheid oder Klage. Das dauert und kostet Geld. Ob hier Wandlung angebracht ist, kann ich nicht beurteilen. In jedem Falle würde ich fürsorglich per Einschreiben auf Wandlung bestehen und Rückerstattung des Kaufpreises und Rückgabe Zug um Zug bestehen. Du kannst immer noch später einen Rechtsanwalt einschalten, sollte es zu einem Verfahren kommen. Mit Harz IV, habe ich so meine Bedenken. Allerwarscheinlichkeit hat der es darauf angelegt. Der Hinweis: "das Gerät kann auch abgeholt werden" soll besonders vertrauungsvoll wirken. Wer ist da noch misstrauig. Alle Bewertungen sind von Verkäufer und jüngeren Datum und was wurde da gekauft, Abendkleider usw. (Harz IV)
Ich wünsche Dir viel Glück, ich meine das brauchst DU.
Mit freundlichen Grüßen
don_carlo