Mir ist etwas sehr Dummes passiert: Ich habe mich von einem ebay-Verkäufer übers Ohr hauen lassen.
Er hat bei Vodafone ein Netbook mit Vertrag, also extrem günstig, gekauft und bei ebay für viel Geld an mich verkauft, weil er in der Beschreibung nichts von diesem Vertrag gesagt hat. Mit der Aussage auf eine Frage, ob alle UMTS-Karten genutzt werden können, "laut meines wissens können alle Karten rein, aber dafür übernehme ich keien garantie." und "keine Rücknahme", hat er sich wohl abgesichert.
Also bin ich die Dumme, es sei denn jemand wüßte einen Ausweg (das Entsperren bei Vodafone würde 199 Euro kosten).
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Hi ours,
Ob er die Rücknahme ausgeschlosssen hat oder nicht, spielt gar keine Rolle - das mache ich zwar bei meinen ebay-Auktionen auch immer so, das entbindet mich aber nicht von meiner Pflicht, dem Käufer einwandfreie Ware zu liefern. Dazu gehört auch eine penible Erwähnung aller Sachmängel in der Artikelbeschreibung, andernfalls ist der Kaufvertrag null und nichtig.
In diesem Fall ist der Sachmangel eher ein Rechtsmangel - wenn das Netbook vertraglich an einen bestimmten Provider gebunden ist, dann hat der Verkäufer das gefälligst zu erwähnen. Wenn er eine so wesentliche Eigenschaft arglistig oder fahrlässig verschweigt, ist der Kaufvertrag damit anfechtbar.
Der Rücknahme-Ausschluss bedeutet lediglich, dass keine sog. Geschmacks-Retouren möglich sind - "gefällt mir nicht, ich hab's mir anders überlegt" - in diesem Fall meine ich, die Artikelbeschreibung war mangelhaft.
Ob eine Meldung an ebay weiterhilft, wenn der Kerl nicht vernünftig wird, kann ich dir nicht sagen. Sonst evtl. zur Öffentlichen Rechtsberatung oder zum Anwalt damit gehen.
CU
Olaf