Hallo,
ich hab am 14.12. eine Grafikkarte ATI Radeon HD5850 zum Preis von 239,90€ online bestellt, Bezahlung sollte bei Abholung erfolgen. Die Karte war zur Zeit im Shop nicht lieferbar, war aber bestellt. Die Bestellung wurde angenommen und auch bestätigt. Seit gestern ist die Karte verfügbar, jedoch soll ich jetzt 289€ bezahlen. Auf Nachfrage, was wäre wenn ich per Vorkasse bezahlt hätte,dann hätte ich draufzahlen müssen oder mein Geld zurück bekommen. Weiß jemand von euch ob das rechtens ist?
Danke Gruß Lumisch
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Der Verkäufer bekundet seine Willenserklärung zur Aufnahme eines Geschäftes ja bereits damit, dass er einen Artikel zu einem bestimmten Preis anbietet.
Definitiv nicht. Das ist eine invitatio ad offerendum, also eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, umgangssprachlich auch als "Anpreisung" bezeichnet.
Definitiv nicht. Das ist eine invitatio ad offerendum, also eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, umgangssprachlich auch als "Anpreisung" bezeichnet.