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Online bestellte Ware hat plötzlich einen anderen Preis

Lumich / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
ich hab am 14.12. eine Grafikkarte ATI Radeon HD5850 zum Preis von 239,90€ online bestellt, Bezahlung sollte bei Abholung erfolgen. Die Karte war zur Zeit im Shop nicht lieferbar, war aber bestellt. Die Bestellung wurde angenommen und auch bestätigt. Seit gestern ist die Karte verfügbar, jedoch soll ich jetzt 289€ bezahlen. Auf Nachfrage, was wäre wenn ich per Vorkasse bezahlt hätte,dann hätte ich draufzahlen müssen oder mein Geld zurück bekommen. Weiß jemand von euch ob das rechtens ist?
Danke Gruß Lumisch

Bestätigung peterson
InvisibleBot out-freyn „ Nein. Dass eine Seite einseitig bereits mit dem Verfügungsgeschäft beginnt,...“
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Dass eine Seite einseitig bereits mit dem Verfügungsgeschäft beginnt, ersetzt nicht die notwendige zweite Willenserklärung der anderen Partei. Wird diese zweite Willenserklärung nicht erteilt, hat der Vorkasse-Zahler jedoch einen Anspruch auf Rückzahlung aus § 812 BGB.

Der Verkäufer bekundet seine Willenserklärung zur Aufnahme eines Geschäftes ja bereits damit, dass er einen Artikel zu einem bestimmten Preis anbietet. Es gibt mehrere Gerichtsurteile, denen zufolge der Verkäufer die in einem Prospekt oder im Internet angebotene Ware selbst dann zum ausgeschriebenen Preis liefern muss, wenn der nachweislich falsch war. (vertippt oder so)

Ich würde mir an Lumich's Stelle ganz einfach die Bestätigung ausdrucken und damit beim Händler vorstellig werden. Und wenn der sich nicht daran gebunden fühlt, kann man ja mal durchblicken lassen, dass die Gewerbeaufsicht diese Ansicht möglicherweise nicht teilt.
Beispiele LG Hamburg peterson