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Online bestellte Ware hat plötzlich einen anderen Preis

Lumich / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
ich hab am 14.12. eine Grafikkarte ATI Radeon HD5850 zum Preis von 239,90€ online bestellt, Bezahlung sollte bei Abholung erfolgen. Die Karte war zur Zeit im Shop nicht lieferbar, war aber bestellt. Die Bestellung wurde angenommen und auch bestätigt. Seit gestern ist die Karte verfügbar, jedoch soll ich jetzt 289€ bezahlen. Auf Nachfrage, was wäre wenn ich per Vorkasse bezahlt hätte,dann hätte ich draufzahlen müssen oder mein Geld zurück bekommen. Weiß jemand von euch ob das rechtens ist?
Danke Gruß Lumisch

Bestätigung peterson
peterson InvisibleBot „ Der Verkäufer bekundet seine Willenserklärung zur Aufnahme eines Geschäftes...“
Optionen

1.) Hat der Kunde im Internet in einem Online-Shop einen Bestellwunsch eingegeben und anschließend durch Anklicken des Buttons "jetzt bestellen" abgesandt, kann eine Annahmeerklärung des Betreibers des Online-Shops nicht in einer im Anschluss an die Bestellung zurückgesandten E-Mail mit dem Wortlaut "Wir haben Ihre Bestellung wie folgt aufgenommen" gesehen werden. Denn dabei handelt es sich lediglich um eine Bestätigung des Zugangs der Bestellung, wie sie § 312 e I Nr. 3 BGB für den elektronischen Geschäftsverkehr vorsieht. Nichts anderes ergibt sich daraus, dass in der E-Mail die Angaben "lieferbar" und "kommt in 1 Woche" folgen, nachdem der Kunde den Button "Lieferauskunft einholen" gewählt hat.

2.) Wenn ein Unternehmer eine online abgegebene Bestellung mit einer E-Mail beantwortet, die den Satz beinhaltet: "Wir senden Ihre Bestellung an die bei dem jeweiligen Artikel angegebene Adresse", liegt darin lediglich eine Bestätigung des Zugangs der Bestellung im Sinne von § 312e Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BGB. Der Unternehmer nimmt dadurch das Vertragsangebot des Kunden nicht an.