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GEZ will beweispflicht umkehren

Crazy Eye / 74 Antworten / Flachansicht Nickles

Statt wie bisher, GEZ zu zahlen falls man einen Fernseher, Radio oder PC hat wird geplant in Zukunft zu beweisen das man es nicht hat. Da bleibt bei mir die Frage wie macht man das? Sehr geehrte GEZ, in den beiliegenden Brief habe ich keine Quittung über den kauf eines Fernsehers beigelegt den ich habe mir keinen Fernseher gekauft habe. In endeffekt heißt das wohl dann, wenn man keine GEZ haben muss man die unverletzlichkeit der Wohnung aufheben und sie eine Hausdurchsuchung machen lassen :(

Eine weitere schöne geplante neuerung ist die Aufwertung von Radio und PC, bei denen man in Zukunft den vollen Satz zahlen muss.

Laut Beck sind diese änderungen Nötig da die Akzeptanz der GEZ sinkt, und die "schwarzseher" ansteigen ich würde da evtl. andere Schlüße draus ziehen.

Quelle: http://carta.info/19672/internet-gez-gebuehr-vollzahler-gebuehrenmodell/

Interview Kurt beck:
http://www.digitalfernsehen.de/news/news_855516.html

PS: als alternative ist noch die Haushaltsabgabge in Rennen.

Optimist! weka1
Auf keinen Fall. Mike9
Olaf19 Crazy Eye „ vielleicht in den überwiegenden Fällen, aber wie gesagt DVD/Video gucken...“
Optionen

Okay - hast mich überzeugt ;-)

Ich muss gestehen, dass ich testweise schon Fernsehen am Röhrenmonitor geguckt habe, als ich noch einen Fernseher besaß. Das Bild des Monitors war deutlich anders, eigentlich sogar schlechter - und doch, ich mochte das, mir gefiel es richtig gut. Toll fand ich auch, dass ich nun mit ein und demselben Gerät Fernsehen gucken und nebenbei Sachen am Computer erledigen konnte. Viele Fernsehprogramme haben eh "Hörspielcharakter", da brauacht man nicht immer die ungeteilte Aufmerksamkeit für das Bild, zumal ich das TV-Fenster mit einem einzigen Mausklick jederzeit in den Vordergrund holen konnte.

Zu der rundfunkrechtlichen Frage: Wenn ein Fernseher keinen Tuner zum Empfang besitzt, also nur eine reine Monitorfunktion ausübt, dann müsste er eigentlich GEZ-frei sein. Einziger Stolperstein: Wenn es ohne allzu großen technischen Aufwand möglich ist, das Gerät zum Empfang bereitzuhalten - Beispiel: der Fernseher ist noch originalverpackt, müsste nur ausgepackt und angeschlossen werden - dann muss man ihn bei der GEZ anmelden.

Nun streiten sich die Gelehrten, ob die Reparatur des Tuners auch in die Rubrik "ohne großen technischen Aufwand" fällt - ich meine nicht...

Zu deinem Post weiter oben: ...aber der Schreibtisch in Wohnzimmer ist sicher nicht der bundesdeutsche Standard sondern hat sehr viele Ausnahmen - stimmt, das ist eher Junggesellenbudenstandard ;-)

CU
Olaf