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News: Reingucken verboten

Apple will Patent für Aufkleber

Michael Nickles / 32 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer ein Gerät aufschraubt, der ruiniert typischerweise seine Garantieansprüche. Schon ewig basteln Hersteller daran ihre Geräte zu schützen, damit keiner so leicht unbemerkt an das Innenleben rankommt. Gängig sind beispielsweise spezielle Schrauben, die sich mit Haushaltsmitteln nicht öffnen lassen.

Oder spezielle Plastik-Schnappverschlüsse - wer nicht genau weiß, wo zuerst am Gehäuserand gehebelt werden muss, beschädigt das Gerät erkennbar. Alle bisherigen Methoden schrecken Tüftler allerdings wenig ab. Zu fast jedem Gerät gibt es im Internet detaillierte Tipps zu finden, wie es aufzukriegen ist.

Apple hat jetzt ein Patent beantragt, das "Gehäuse-Knackern" das Leben enorm erschweren soll. Die Idee ist extrem simpel. Im Gerät wird innen ein "Aufkleber" angebracht. Wird das Gehäuse nur ein wenig geöffnet, dann kann geprüft werden, ob der Aufkleber noch intakt ist. Bei totalem Öffnen, geht er allerdings rettungslos kaputt.

Michael Nickles meint: Technisch raffinierter wäre es sicherlich, im Gerät einfach einen Taster zu platzieren, der in einem Chip speichert, wann und wie oft ein Gerät geöffnet wurde. Das wäre natürlich deutlich kostspieliger als ein Aufkleber.

Apples "Billiglösung" klingt vielversprechend. Ich gehe allerdings davon aus, dass Tüftler schnell Methoden finden werden, wie sich dieser Schutz austricksen lässt.

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Crusty_der_Clown Synthetic_codes „Das Patent ist relativ belanglos. 1. Glaube ich nicht, dass es erteilt wird, da...“
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2. Ist es mittlerweile relativ egal, solange es sich um ein Gerät handelt, bei welchem ein Austausch von komponenten üblich oder ohne besondere Kenntnisse möglich ist, sind die Garantiesiegel nicht relevant. Um den Post von Olaf etwas weiter oben zu beantworten, ein Mac Pro ist ein Heimcomputer, und es gab in Deutschland erst vor wenigen wochen ein Gerichtsurteil, das besagt, dass die Garantie bei einem PC nicht erlischt, wenn das Garantiesiegel auf dem Gehäuse gebrochen wurde, weil zb ein Speicherriegel ausgetauscht wurde. Die entsprechende News auf Golem müsstest du selbst suchen. Ein Apple-Computer ist im Prinzip nicht allzu unterscheidlich zu einem PC, von daher würde ich das Urteil auf diese Geräte ausweiten

Teilweise falsch. Natürlich kann die Garantie erlöschen, denn die Garantie ist eine freiwillige Leistung von Apple dem Endkunden gegenüber, zu der sie nicht verpflichtet ist. Da kann Apple die Bedingungen so stricken, wie sie es möchten. Und wenn Apple nicht mal Geräte mit kostenpflichtig hinzugekaufter Garantieverlängerung repariert, weil sie aus Extremraucherbüros stammen, dann würde ich meine Hand nicht für ins Feuer halten, daß sie hier nicht ihre Vorstellungen durchsetzen, wenn Apple USA dementsprechende Vorgaben gibt.

Was du meinst, ist die gesetzliche Gewährleistung. Das ist aber ein anderes Paar Schuhe und betrifft das Verhältnis Verkäufer - Käufer. Da sind solche Siegel tatsächlich sinnlos, wenn nicht sogar Grund für ein Abmahnung. Apple ist in dem Fall fein raus. Lediglich wenn Apple auch der Verkäufer ist, sieht die Sache etwas anders aus, aber noch gibt es ja auch "freie" Verkäufer.

Außerdem ist Deutschland nicht der Nabel der Welt, was hier gilt, muß im Rest der Welt noch lange nicht gelten - oder genau andersherum. Und ich glaube kaum, daß Apple deutsches Recht im Hinterkopf hat, wenn sie solche Überlegungen anstellen.

Gruß
Jürgen

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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