Allgemeines 21.916 Themen, 147.231 Beiträge

News: Reingucken verboten

Apple will Patent für Aufkleber

Michael Nickles / 32 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer ein Gerät aufschraubt, der ruiniert typischerweise seine Garantieansprüche. Schon ewig basteln Hersteller daran ihre Geräte zu schützen, damit keiner so leicht unbemerkt an das Innenleben rankommt. Gängig sind beispielsweise spezielle Schrauben, die sich mit Haushaltsmitteln nicht öffnen lassen.

Oder spezielle Plastik-Schnappverschlüsse - wer nicht genau weiß, wo zuerst am Gehäuserand gehebelt werden muss, beschädigt das Gerät erkennbar. Alle bisherigen Methoden schrecken Tüftler allerdings wenig ab. Zu fast jedem Gerät gibt es im Internet detaillierte Tipps zu finden, wie es aufzukriegen ist.

Apple hat jetzt ein Patent beantragt, das "Gehäuse-Knackern" das Leben enorm erschweren soll. Die Idee ist extrem simpel. Im Gerät wird innen ein "Aufkleber" angebracht. Wird das Gehäuse nur ein wenig geöffnet, dann kann geprüft werden, ob der Aufkleber noch intakt ist. Bei totalem Öffnen, geht er allerdings rettungslos kaputt.

Michael Nickles meint: Technisch raffinierter wäre es sicherlich, im Gerät einfach einen Taster zu platzieren, der in einem Chip speichert, wann und wie oft ein Gerät geöffnet wurde. Das wäre natürlich deutlich kostspieliger als ein Aufkleber.

Apples "Billiglösung" klingt vielversprechend. Ich gehe allerdings davon aus, dass Tüftler schnell Methoden finden werden, wie sich dieser Schutz austricksen lässt.

bei Antwort benachrichtigen
Synthetic_codes Olaf19 „Vielen Dank Synthetic Codes...“
Optionen
Okay... das konnte ich mir eigentlich auch nicht anders vorstellen. Nun steht da "Heimcompter" - ich nehme aber stark an, dass für gewerblich genutzte Workstations erst recht das Gleiche gilt?


das ist wieder eine "kommt drauf an" situation. Wenn du für deine Apple-Workstation einen Supportvertrag hast, dann kann es sein, dass darin geregelt ist, dass derartige Aktionen nur durch den Vertraglichen Supporter durchgeführt werden dürfen. In dem Fall könnte es also sein, dass dir die Garantie erlischt. Generell denke ich das aber nicht.



Das auf jeden Fall. Gerichtsurteile sind hersteller- und marken-unabhängig zu sehen, auch wenn man einen Mac im allgemeinen Sprachgebrauch fast nie als PC bezeichnet. Letztlich aber *ist* ein Mac auch "nur" ein PC.

Seit die MACs intelbasiert sind mag das stimmen. Allerdings waren die PowerPC basierten MACs keine PCs in dem Sinne, denn was ein PC ist, darüber gibt es eine definition. Und die umfasst unter anderem, dass ein PC ein "IBM PC or 100% compatible" sein muss. Daraus ergibt sich wiederum, dass ein PC von der Architektur eine x86-fähige CPU haben muss, und ebenso sind gewisse interne abläufe damit konkretisiert.

Nimmt man es allerdings wieder streng, dann dürfte wohl fast keiner heutzutage noch einen echten PC besitzen - Denn die spezifikation sagt auch, dass eine Tastatur über den DIN Anschluss angeschlossen sein muss, und eine Maus über den RS-232 Port. Die heute verwendeten PS/2 / USB Mäuse würden das zwar theoretisch noch mitmachen, aber der DIN Stecker für Tastaturen ist schon seit Jahren ausgestorben.
'); DROP TABLE users;--
bei Antwort benachrichtigen