Hallo Leute,
heute hat Web.de 15,00EUR von meinem Konto abgebucht, obwohl ich den betreffenden Vertrag (My Page oder so ähnlich) fristgerecht gekündigt habe (per Einschreiben mit Rückschein!). Dürfen die das?
Allerdings habe ich leider vergessen, die entsprechende Einzugsermächtigung zu widerrufen - ich dachte: Wenn ich den betreffenden Vertrag kündige, hätte sich die betreffende Einzugsermächtigung auch automatisch erledigt. Oder ist dem nicht so?
Jedenfalls werde ich wahrscheinlich die 15,00EUR zurück buchen lassen, Darauf werden sie dann ja wahrscheinlich reagieren - meine Kündigung wurde jedenfalls nie bestätigt - weder schriftlich, wie ich gebeten hatte, noch per E-Mail.
Vielleicht könnt Ihr mir ja einen Tipp geben.
Viele Grüße
miraculix926
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Wenn Du das Geld zurückbuchst, wird Dir der Verein mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit ein Inkassobüro auf den Hals schicken.
Aus 15,00 EUR werden schnell 97,00 EUR.
Auch das wirst Du nicht bezahlen und man wird sich um dieser Geld streiten.
Und nun kommt's:
Obwohl der Betrag strittig ist und es zu diesem Zeitpunkt nicht rechtens ist , ist es sehr wahrscheinlich, daß Du mit diesem Betrag in der Schufa landest.
Und das ist dann erstmal Schei$e.
Einschreiben und Rückschein ist verdammt wichtig für Deinen späteren Rechtsanwalt, falls es so kommen würde.
Und nun noch einen heißen Tip aus meinem Erfahrungsschatz für unseren Olaf19:
Es gibt böse Firmen, die behaupten, daß Einschreiben per Rückschein wäre ein leerer Briefumschlag gewesen.
Was tun????
Man verschickt eine Postkarte als Einschreiben mit Rückschein.