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Neues Gesetz, neue Masche der Drücker

WVB-38 / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Vor kurzem wurde doch ein Gesetz veabschiedet, die Untrenehmen dürften über Telefon, (von sich aus angerufen) keine Verträge abschliessen also, solche Verträge seien ohne schriftliche Bestätigung ungültig, oder zumindest anfechtbar.
-- Natürlich kann das den Unternehmen die auf "Kundenfang" aus sind, nicht passen und schon gibt es eine neue Masche....
-- das funktioniert "so" wenn ich nicht ganz falsch liege..
-- Der Kunde sucht wirklich eine Leistung (z.b. neuen Internet Anschluss, Provider wegen Umzug) im internet und kommt auf die Page eines Anbieters, das angebot gefällt, und "klik" gehts weiter, es wird verlangt:
-- Name, Adresse(neue), Beruf, Alter, u.sw. und danach die ...
-- Bankverbindung..
- Der Kunde hat am neuen Ort auch schon eine gültige, gibt die an, aber "oh Wunder" das "online-System" meint -- KdNr und BLZ stimmen nicht überein ! ! ! --- obwohl der Kunde sicher ist, seine neue Bankverbindug ist "Real, gültig" .. der Kude, wird angewiesen eine Telefonrufnummer anzurufen, die angezeigt wird... Das ist der neue Trick..
-- die werbende Geselschaft, Unternehmen muss nicht mehr den potientiellen Kunden selber anrufen, der (ahnungslose) Kunde wird veranlasst, selber anzurufen, er will ja einen neuen Provider für Internet-Telefon.....
jetzt kann die Gesellschaft Ihre Tricks ausspielen.

Unabhängig davon was der potentielle Kunde bejaht oder beneint, die Gesellschaft kann dort manipullieren, der Kunde hat ja selber angerufen..

- So ist es mir ergangen aber ich will mich über den so zustande gekommennen Vertrag mit 1&1 nicht beklagen--
DSL Regio mit 3 Telefonnummern (hätt ich eigentlich nicht gebraucht aber O.K.)

Wenn die weitere Beziehung mit 1&1 in normale Bahnen kommt, dann will ich nicht mehr klagen, genau das hoffe ich !!

Wolfgang

Olaf19 WVB-38 „Neues Gesetz, neue Masche der Drücker“
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N'Abend Wolfgang,

Prinzipiell ist es durchaus statthaft, am Telefon Waren und Dienstleistungen zu verkaufen. Die Verträge sind auch gültig!

Es ist nur so: Vom Gesetzgeber wird diese Art Geschäfte rechtlich gleichgestellt mit "Haustürgeschäften", d.h. wenn du dir von einem Hausierer ein Zeitungsabo aufschwatzen lässt o.ä., dann hast du ein 14-tägiges Rückgaberecht. Das gilt genau so am Telefon - die Outbound-Akquisiteure können sich also erst nach Ablauf dieser 2 Wochen ihrer Sache sicher sein. Diese Regelung dient einem besseren Schutz der Verbraucher vor Überrumpelung.

Nicht erlaubt ist hingegen, Leute anzurufen, die noch gar keine Kunden sind - es ist also verboten, Neukunden zu akquirieren, indem man Leute in ihrer Privatsphäre behelligt. Für größere Unternehmen ist es kein Problem, diese Hürde zu umgehen: Die kaufen einfach ein kleineres Unternehmen auf, und schon haben sie den vollen Zugriff auf die Adressdaten von deren Kunden. Ganz legal :-(

CU
Olaf

Ist weg. out-freyn
danke WVB-38