...sonst droht Ungemach, wie man diesem Artikel entnehmen kann: http://www.e-recht24.de/news/telekommunikation/1303.html
Gruß
K.-H.
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Das ist m.E. kein Kriterium - wenn Omi und Opi damit nicht klarkommen, dann muss eben jemand ran, der sich damit auskennt. Man kann aber nicht einfach technische Geräte in Betrieb nehmen, wenn man sie nicht beherrscht und hinter damit herausreden. Nicht auszudenken, wenn man dieses Prinzip auf andere Lebensbereiche, z.B. auf den Straßenverkehr übertrüge...
Zu dem Hochhausvergleich: Sicher, solange du es nur betrittst und irgendwo oben aus dem Fenster schaust, richtest du keinen Schaden an, aber unbefugtes Eintreten kann im schlimmsten Fall als Hausfriedensbruch ausgelegt werden, also allein schon deine Anwesenheit dort.
Gibt es eigentlich heute noch Volumentarife? Wenn ja, dann richtest du sehr wohl einen Schaden an, wenn du bei jemand anders surfst und dessen Surfkontingent mitverbrätst.
CU
Olaf