...sonst droht Ungemach, wie man diesem Artikel entnehmen kann: http://www.e-recht24.de/news/telekommunikation/1303.html
Gruß
K.-H.
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Donnerwetter, Jedem Kaffeegast, der mir seinem Wlan-Handy mal kurz ins Netz geht, muß man seine Anschrift vorher abnehmen und registrieren, womöglich Personalausweis? Was für ein kostenträchtiger Verwaltungsaufwand. In Hotels ist das wohl auch nicht so einfach, die Übernachtungsgäste sind registriert, aber die Tagesgäste nicht.
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, das ich für die Dummheiten völlig unbekannter Dritter haftbar gemacht werden könnte, nur weil ein offenes WLan verwendet wird.
Wenn man mit einem WLan-fähigen Handy so einfach durch die Straßen fährt, so finde ich in Minuten garantiert ein offenes WLan-Netz, sicherlich privat. Dan kann ich surfen oder Skypetelefonate durchführen, merkt doch keiner.