...sonst droht Ungemach, wie man diesem Artikel entnehmen kann: http://www.e-recht24.de/news/telekommunikation/1303.html
Gruß
K.-H.
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Also Verschlüsselung hin oder her, ich finde rechtsstaaltlich ist da was falsch. Es wird anscheinend nicht ein "Verbrecher" gesucht , sonderen jeder Bürger steht erstmal unter Verdacht und muß seine Unschuld beweisen und muß anscheinend für Folgeschäden auch noch aufkommen. Das darf nicht sein.
Es ist doch nicht verboten, wenn ich auffindbare offene Netze zu meinen Zwecken nutze. Erst wenn ich mutwillig entsprechende "Haustürschlüssel" umgehe würde, dann mache ich mich auch noch lange nicht strafbar, solang keine Schaden entsteht, oder?
Ist es denn verboten, ein Hochhaus zu betreten, da die Haustür offen steht? Ich mache nichts kaputt, genieße nur die Aussicht aus dem 14.Stock des Treppenfensters auf die Stadt und gehe ohne Schaden hinterlassen zu haben wieder.
Folglich sollten alle WLan-Geräten , wie bei Handys, mit Verschlüsslung und Pin und Puk augeliefert werden. Dann dreht sich die Beweislast um, nur mutwillig gehackte Netze stellen ein Problem dar, und das ist nachweisbar, Z.B. durch Verlaufdokumentation der Anmeldeversuche.
Es war schon immer das Problem, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber wie soll Omi und Opi bei einer so komplexen Installation durchblicken?