Servus Olaf,
nicht lachen - Nur, deswegen muss man die Werbung doch nicht auch noch mitschneiden und bei jeder Filmwiedergabe aus der Konserve wieder angucken! - DAS ist ein Irrglaube! Wenn ich als Hollywood-Blockbusterseller meine Filmrechte meistbringend an den Mann (also den Sender) bringe wollte, dann würde ich sehr stark differenzieren, welche Rechte ich ihm auch einräume.
Gerade für die Amis ist es oft undenkbar (im Sinne für das Geschäftsmodell), dass Filme im Free-TV ungestückelt (also "ohne Werbung") gesendet werden - dass ist bei denen den großen VOD-Anbietern, Closed-Circuit-Anbietern oder halt für den Cinemascope / DVD-Sektor vorbehalten. Ähnlich wird dann auch argumentiert, wie z.B. eine Entlohnung (z.B. Ausstrahlungsrechte für werbefinanziertes Free-TV gegen entweder ein geringere Up-Front-Gebühr zzgl. einem Anteil an den Werbeerlösen oder gegen eine sehr hohe Up-Front-Gebühr, dafür keine Beteiligung an Werberlösen) der Lizenzgeber aussehen kann.
Wenn du aber garantieren kannst, dass die Werbung auch zwingend auf der Kopie ist (damit wird die Machtposition der Lizenzgeber Sender gestärkt, da diese das "kostbare" Geschäft mit DVD-Verkäufen nicht gefährden; damit auch die Markt-Macht der Sender bei zukünftigen Verhandlungen) - das noch in Verbund mit festgelegter Vorhaltezeit der Kopie (deine Frage wegen der Vorhaltezeit - schau mal in dem Dokument nach dem Begriff "Retention" - man kann vorgeben, nach welchem Zeitraum der Abspielschlüssel für den aufgenommenen Content verfällt - Gültigkeit weg, Content nicht mehr lesbar), dann hast du einen sehr mächtigen Hebel!
Das Brennen auf DVD ist auch so eine Sache - der von mir beschriebene Abschnitt bzw. die Suche nach "Copy Control" zeigt ebenso die Möglichkeiten des temporären Abschaltens von Aufnahmemöglichkeiten während der Ausstrahlung sowie von der Verhinderung des Übertragens mittels analoger Schnittstellen.
BG,
Bergi2002