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News: Jetzt soll Bundesverfassungsgericht entscheiden

Lehrerin kämpft weiter gegen Meinungsfreiheit

Redaktion / 57 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Internet-Portal spickmich.de gestattet es Schülern ihre Lehrer und Schulen anonym zu bewerten, ihnen eine "Note" zu verpassen. 2007 hat eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen dem Bewertungsportal den Krieg erklärt und bereits in mehreren Prozessen versucht, ihre Daten und Benotung entfernen zu lassen.

Sie hat von ihren Schülern nur die Note 4,3 verpasst gekriegt. Bislang waren alle Prozesse vergeblich, im Juni scheiterte der Versuch es beim Bundesgerichtshof durchzusetzen. Auch hier beriefen sich die Richter auf das Recht zur freien Meinungsäußerung.

Die "Pädagogin" lässt dennoch nicht locker und will jetzt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Ganz anders hat es übrigens eine 35jährige Lehrerin laut Bericht von dailymail.co.uk in Großbritannien erwischt. Die hat sich auf ihrer Facebook-Seite schlecht über ihre Klasse geäußert. Sie wurde vom Dienst suspendiert.

Michael Nickles meint: Die Note 4,3 ist für die Lehrerein eindeutig zu gut - die gehört rausgeschmissen. Wer die Funktionsweise von Internet und Meinungsfreiheit nicht kapiert, hat in einem Lehrberuf nichts verloren.

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MagicRabbit gerhard38 „. Danke! Der Vergleich mit Polizisten war wohl das Erhellendste und...“
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Er ist allerdings auch nicht erhellender oder authentischer, als sie blind mit Dienstleistern zu vergleichen. Ein Dienstleister will eben seinem Kunden nur gute Dienste bringen und richtet sich NUR nach dem was der Kunde will.
Der Lehrer soll allerdings auch objektiv bewerten und da ist es ihm ziemlich egal ob der Schüler damit zufrieden ist. Das hat mit Dienstleistung so viel zu tun wie ein Adverb mit einem Fußpilz.

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schönes Beispiel : Crazy Eye