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News: Jetzt soll Bundesverfassungsgericht entscheiden

Lehrerin kämpft weiter gegen Meinungsfreiheit

Redaktion / 57 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Internet-Portal spickmich.de gestattet es Schülern ihre Lehrer und Schulen anonym zu bewerten, ihnen eine "Note" zu verpassen. 2007 hat eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen dem Bewertungsportal den Krieg erklärt und bereits in mehreren Prozessen versucht, ihre Daten und Benotung entfernen zu lassen.

Sie hat von ihren Schülern nur die Note 4,3 verpasst gekriegt. Bislang waren alle Prozesse vergeblich, im Juni scheiterte der Versuch es beim Bundesgerichtshof durchzusetzen. Auch hier beriefen sich die Richter auf das Recht zur freien Meinungsäußerung.

Die "Pädagogin" lässt dennoch nicht locker und will jetzt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Ganz anders hat es übrigens eine 35jährige Lehrerin laut Bericht von dailymail.co.uk in Großbritannien erwischt. Die hat sich auf ihrer Facebook-Seite schlecht über ihre Klasse geäußert. Sie wurde vom Dienst suspendiert.

Michael Nickles meint: Die Note 4,3 ist für die Lehrerein eindeutig zu gut - die gehört rausgeschmissen. Wer die Funktionsweise von Internet und Meinungsfreiheit nicht kapiert, hat in einem Lehrberuf nichts verloren.

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Crazy Eye Max Payne „ Art. 5 GG: 1 Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei...“
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da stimm ich dir zu ich habe auch verständniss für die Lehrerin.

Und finde solche bewertungs Portale auch nicht grade prickelnd, da die Bewertung ziemlich subjektiv erfolgt.

Gespannt bin ich auch auf die Ärztebewertung die die AOK bald rausbringen will, hier geht es ja sogar noch um wirtschaftliche intressen bei den Ärzten. Dazu gab es mal eine schöne Scrubs folge zu, bei den die Ärzte dort schlechter behandelt hatten aber so das die "googel" patienten zufrieden waren.

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schönes Beispiel : Crazy Eye