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News: Jetzt soll Bundesverfassungsgericht entscheiden

Lehrerin kämpft weiter gegen Meinungsfreiheit

Redaktion / 57 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Internet-Portal spickmich.de gestattet es Schülern ihre Lehrer und Schulen anonym zu bewerten, ihnen eine "Note" zu verpassen. 2007 hat eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen dem Bewertungsportal den Krieg erklärt und bereits in mehreren Prozessen versucht, ihre Daten und Benotung entfernen zu lassen.

Sie hat von ihren Schülern nur die Note 4,3 verpasst gekriegt. Bislang waren alle Prozesse vergeblich, im Juni scheiterte der Versuch es beim Bundesgerichtshof durchzusetzen. Auch hier beriefen sich die Richter auf das Recht zur freien Meinungsäußerung.

Die "Pädagogin" lässt dennoch nicht locker und will jetzt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Ganz anders hat es übrigens eine 35jährige Lehrerin laut Bericht von dailymail.co.uk in Großbritannien erwischt. Die hat sich auf ihrer Facebook-Seite schlecht über ihre Klasse geäußert. Sie wurde vom Dienst suspendiert.

Michael Nickles meint: Die Note 4,3 ist für die Lehrerein eindeutig zu gut - die gehört rausgeschmissen. Wer die Funktionsweise von Internet und Meinungsfreiheit nicht kapiert, hat in einem Lehrberuf nichts verloren.

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MagicRabbit Redaktion „Lehrerin kämpft weiter gegen Meinungsfreiheit“
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Also dieses Rumgehacke der Webfetischisten ist genauso übertrieben, wie das gnadenlose verdammen einer Kontrollmethode für Lehrer.
Ohne einen Hintergrund ist diese Situation absolut nicht zu bewerten. Wenn diese Lehrerin wirklich durch einige wenige Schülern gemobbt wird (auch das kommt vor), oder trotz gutem Unterricht eine schlechte Bewertung bekommen hat, ist es sicherlich ihr gutes Recht zu klagen.
Da hilft auch ein Hinweis auf "Funktionsweise des Internets und Meinungsfreiheit" wie schon Max Payne sehr schön erklärt hat nichts. Würde ich im Internet irgendwo eine Hetzseite gegen Nickels.de eröffnen, würde ich ja auch zu Recht verklagt werden.

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schönes Beispiel : Crazy Eye