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News: Jetzt soll Bundesverfassungsgericht entscheiden

Lehrerin kämpft weiter gegen Meinungsfreiheit

Redaktion / 57 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Internet-Portal spickmich.de gestattet es Schülern ihre Lehrer und Schulen anonym zu bewerten, ihnen eine "Note" zu verpassen. 2007 hat eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen dem Bewertungsportal den Krieg erklärt und bereits in mehreren Prozessen versucht, ihre Daten und Benotung entfernen zu lassen.

Sie hat von ihren Schülern nur die Note 4,3 verpasst gekriegt. Bislang waren alle Prozesse vergeblich, im Juni scheiterte der Versuch es beim Bundesgerichtshof durchzusetzen. Auch hier beriefen sich die Richter auf das Recht zur freien Meinungsäußerung.

Die "Pädagogin" lässt dennoch nicht locker und will jetzt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Ganz anders hat es übrigens eine 35jährige Lehrerin laut Bericht von dailymail.co.uk in Großbritannien erwischt. Die hat sich auf ihrer Facebook-Seite schlecht über ihre Klasse geäußert. Sie wurde vom Dienst suspendiert.

Michael Nickles meint: Die Note 4,3 ist für die Lehrerein eindeutig zu gut - die gehört rausgeschmissen. Wer die Funktionsweise von Internet und Meinungsfreiheit nicht kapiert, hat in einem Lehrberuf nichts verloren.

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gerhard38 burhan „ Wie eine Art Treuhandservice bei Ebay. Der Schüler bewertet, der...“
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Der Schüler bewertet, der Treuhandservice kennt die Identität, für den Lehrer bleibt die Identität verborgen.
Kenne dieses Service nicht, klingt interessant. Bleibt sofort die Frage nach den Kosten und wer die trägt - und, und vor allem: Wie wird dafür gesorgt, dass diese Bewertungen dann auch Konsequenzen nach sich ziehen?

Damit sich künftige Schuleltern ebenfalls ein Bild machen können, womit sie bei dieser Schule / diesen Lehrern zu rechnen haben, müsste das natürlich allgemein frei zugänglich gemacht werden - also wie bei Ebay. Da wird es aber gleich wieder einen Aufschrei geben, denn da ist jetzt im Internet nicht mehr nur irgend eine Meinung sichtbar, von der man halten kann, was man will, sondern sogar eine, wo dafür gesorgt wurde, dass sie "qualitätsgesichert" ist, wo also, mit deinen Worten, keine "Übeltäter" am Werke waren.

Gruß, Gerhard
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schönes Beispiel : Crazy Eye