Folgende Situation:
Eigentumswohnungskomplex mit 36 Parteien, ca. 60% Eigentümer, 40% Mieter.
In drei Wochen wird eine neue digitale Sat-Anlage installiert, die
NUR mit einem Digital-Receiver in der jeweiligen Wohnung funktioniert.
(Mehrheitsbeschluss der Eigentümer)
Bis jetzt analoge Anlage, wo einfach das Antennenkabel in die Dose gesteckt
werden musste.Vorher ca. 20 Programme, demnächst über 200 (Astra/Hotbird).
Was wenn ein Mieter sich einen Digitalreceiver nun nicht leisten kann oder
aus anderen Gründen nicht "teilnehmen" möchte?!
Muss der Eigentümer dem Mieter einen Receiver "stellen" oder auf DVB-T
verweisen?!
Kennt sich da jemand aus?!
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Grundsätzlich gelten die Eigentümmerbeschlüsse!
Ja.
Der Mieter muss den vorhandenen Anschluss hinnehmen, oder sich selbst über DVB-T versorgen. Hier kommt einfach die digitale Technik zum tragen, da Analog demnächst abgeschaltet wird!
Analog terrestrisch IST bereits abgeschaltet; terrestrischer Empfang ist nur noch mittelts DVB-T möglich.
Analog SAT wird nächstes Jahr abgeschaltet - nur weiss noch keiner den genauen Termin.
Eine eigene Schüssel auf dem Balkon muss vom Vermieter nicht hingenommen werden
Das hingegen ist falsch - wenn die Schüssel von aussen nicht "störend" ist, dann muss sie sehrwohl hingenommen werden.
Heisst: auf einer Klemmhalterung am Geländer muss niicht hingenommen werden, auf einem *Ständer* auf dem Balkon, mit dem die Antenne soweit zurück gezogen wird, wie es ohne Empfangsbeeinträchtigungen möglich ist, muss hingegen sehrwohl hingenommen werden.
Bei Bedarf suche ich gern morgen entsprechende urteile raus, habbich hier IIRC.
Volker
Ja.
Der Mieter muss den vorhandenen Anschluss hinnehmen, oder sich selbst über DVB-T versorgen. Hier kommt einfach die digitale Technik zum tragen, da Analog demnächst abgeschaltet wird!
Analog terrestrisch IST bereits abgeschaltet; terrestrischer Empfang ist nur noch mittelts DVB-T möglich.
Analog SAT wird nächstes Jahr abgeschaltet - nur weiss noch keiner den genauen Termin.
Eine eigene Schüssel auf dem Balkon muss vom Vermieter nicht hingenommen werden
Das hingegen ist falsch - wenn die Schüssel von aussen nicht "störend" ist, dann muss sie sehrwohl hingenommen werden.
Heisst: auf einer Klemmhalterung am Geländer muss niicht hingenommen werden, auf einem *Ständer* auf dem Balkon, mit dem die Antenne soweit zurück gezogen wird, wie es ohne Empfangsbeeinträchtigungen möglich ist, muss hingegen sehrwohl hingenommen werden.
Bei Bedarf suche ich gern morgen entsprechende urteile raus, habbich hier IIRC.
Volker
