Folgende Situation:
Eigentumswohnungskomplex mit 36 Parteien, ca. 60% Eigentümer, 40% Mieter.
In drei Wochen wird eine neue digitale Sat-Anlage installiert, die
NUR mit einem Digital-Receiver in der jeweiligen Wohnung funktioniert.
(Mehrheitsbeschluss der Eigentümer)
Bis jetzt analoge Anlage, wo einfach das Antennenkabel in die Dose gesteckt
werden musste.Vorher ca. 20 Programme, demnächst über 200 (Astra/Hotbird).
Was wenn ein Mieter sich einen Digitalreceiver nun nicht leisten kann oder
aus anderen Gründen nicht "teilnehmen" möchte?!
Muss der Eigentümer dem Mieter einen Receiver "stellen" oder auf DVB-T
verweisen?!
Kennt sich da jemand aus?!
Off Topic 20.358 Themen, 225.993 Beiträge
Bis jetzt analoge Anlage, wo einfach das Antennenkabel in die Dose gesteckt
werden musste.
Also eine sogenannte "Kopfstation". Warum wurde bei der Erneuerung der anlage diesmal auf die Kopfstation verzichtet? aus Kostengründen?
Was wenn ein Mieter sich einen Digitalreceiver nun nicht leisten kann
Digitalreceiver bekommst du mittlerweile quasi "hinterhergeworfen" - freilich keinen HDD-Recorder.
Muss der Eigentümer dem Mieter einen Receiver "stellen"
IMO nein.
oder auf DVB-T verweisen?!
Schlechte Idee, denn DVB-T ist immernoch nicht flächendeckend verfügbar - und wird es wohl auch nicht werden.
Volker
werden musste.
Also eine sogenannte "Kopfstation". Warum wurde bei der Erneuerung der anlage diesmal auf die Kopfstation verzichtet? aus Kostengründen?
Was wenn ein Mieter sich einen Digitalreceiver nun nicht leisten kann
Digitalreceiver bekommst du mittlerweile quasi "hinterhergeworfen" - freilich keinen HDD-Recorder.
Muss der Eigentümer dem Mieter einen Receiver "stellen"
IMO nein.
oder auf DVB-T verweisen?!
Schlechte Idee, denn DVB-T ist immernoch nicht flächendeckend verfügbar - und wird es wohl auch nicht werden.
Volker
