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Kann man einem Mieter den Fernsehempfang vorschreiben?!

BONOVOX / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Folgende Situation:

Eigentumswohnungskomplex mit 36 Parteien, ca. 60% Eigentümer, 40% Mieter.
In drei Wochen wird eine neue digitale Sat-Anlage installiert, die
NUR mit einem Digital-Receiver in der jeweiligen Wohnung funktioniert.
(Mehrheitsbeschluss der Eigentümer)
Bis jetzt analoge Anlage, wo einfach das Antennenkabel in die Dose gesteckt
werden musste.Vorher ca. 20 Programme, demnächst über 200 (Astra/Hotbird).
Was wenn ein Mieter sich einen Digitalreceiver nun nicht leisten kann oder
aus anderen Gründen nicht "teilnehmen" möchte?!
Muss der Eigentümer dem Mieter einen Receiver "stellen" oder auf DVB-T
verweisen?!

Kennt sich da jemand aus?!

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The Wasp BONOVOX „Kann man einem Mieter den Fernsehempfang vorschreiben?!“
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Im Zweifel muss afaik sogar das Sozialamt einen Empfänger bezahlen. Wenn DVB-T geht, würde das aber sicher nicht der teure SAT-Receiver sein. Über den Anschluss in der Wohnung entscheiden die Vermieter oder die Eigentümer, einen Anschlusszwang gibt es afaik nicht. Wer nicht will, wird halt nicht angeschlossen. Der Mieter muss das mit seinem Vermieter bekaspern.

Ende
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