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Kann man einem Mieter den Fernsehempfang vorschreiben?!

BONOVOX / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Folgende Situation:

Eigentumswohnungskomplex mit 36 Parteien, ca. 60% Eigentümer, 40% Mieter.
In drei Wochen wird eine neue digitale Sat-Anlage installiert, die
NUR mit einem Digital-Receiver in der jeweiligen Wohnung funktioniert.
(Mehrheitsbeschluss der Eigentümer)
Bis jetzt analoge Anlage, wo einfach das Antennenkabel in die Dose gesteckt
werden musste.Vorher ca. 20 Programme, demnächst über 200 (Astra/Hotbird).
Was wenn ein Mieter sich einen Digitalreceiver nun nicht leisten kann oder
aus anderen Gründen nicht "teilnehmen" möchte?!
Muss der Eigentümer dem Mieter einen Receiver "stellen" oder auf DVB-T
verweisen?!

Kennt sich da jemand aus?!

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luttyy neanderix „ Also eine sogenannte Kopfstation . Warum wurde bei der Erneuerung der anlage...“
Optionen

Grundsätzlich gelten die Eigentümmerbeschlüsse!

Der Mieter muss den vorhandenen Anschluss hinnehmen, oder sich selbst über DVB-T versorgen. Hier kommt einfach die digitale Technik zum tragen, da Analog demnächst abgeschaltet wird!

Eine eigene Schüssel auf dem Balkon muss vom Vermieter nicht hingenommen werden und würde auch großen Ärger in der Eigentümergemeinschaft bilden!

Manche Mieter währen froh, wenn sie solche Eigentümerbeschlüsse hätten...

Für den Receiver muss der Mieter selbst sorgen, da der Vermieter ja schlecht jedem einen HD-Receiver mit Premiere hinstellen kann! (Vielleicht auch noch den passenden Bildschirm)

Gruß
luttyy

Kein Backup? Kein Mitleid!
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